Hessengeld: Ein Segen für Familien oder nur teurer Schwindel?
Die hessische Landesregierung hat das Hessengeld eingeführt, um Familien bei Immobilienkäufen zu unterstützen. Seit 2024 wurden über 10.000 Anträge bewilligt.

Hessengeld: Ein Segen für Familien oder nur teurer Schwindel?
Im September 2024 wurde in Hessen das Programm „Hessengeld“ ins Leben gerufen, um den Familien beim Kauf ihrer ersten eigenen vier Wände unter die Arme zu greifen. Die CDU/SPD-Landesregierung verfolgt damit das Ziel, einen Ausgleich zur hohen Grunderwerbsteuer zu schaffen, die hierzulande sechs Prozent der Kaufpreissumme ausmacht. Finanzminister Alexander Lorz berichtet von mehr als 10.000 bewilligten Anträgen und einem Gesamtvolumen von 160 Millionen Euro, das seit der Einführung zur Verfügung stand. Im Durchschnitt erhalten die Antragsteller rund 15.000 Euro, jedoch in Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren – bisher sind bereits elf Millionen Euro ausgezahlt worden. Hessenschau bringt es auf den Punkt: Die meisten Fördermittel kommen Familien und Paaren mit Kindern zugute.
Wie Lorz erklärt, profitieren rund 70 Prozent der Haushalte mit einem Einkommen von unter 100.000 Euro von diesem Förderprogramm. Zukünftige Eigenheimkäufer können maximal 10.000 Euro für ihr erstes selbstgenutztes Haus oder eine Wohnung beantragen, Paare dürfen sich sogar über bis zu 20.000 Euro freuen. Zusätzlich gibt es für jedes Kind unter 18 Jahren weitere 5.000 Euro. Dies ist besonders relevant, denn die Grunderwerbsteuer muss sofort gezahlt werden, während die Hessengeld-Förderung in Raten kommt.
Eine digitale Antragsabwicklung und hohe Zufriedenheit
Die Verwaltung geht mit der Zeit: Die Antragsstellung für das Hessengeld erfolgt digital, und die Zufriedenheit unter den Antragstellern ist hoch. Von etwa 14.500 eingereichten Anträgen wurden über 10.000 positiv beschieden. Stolze 49 Prozent dieser Anträge stammen von Familien mit Kindern. Die Hauptnutzer wohnen überwiegend in Großstädten wie Frankfurt, Kassel und im Main-Kinzig-Kreis, wo Wohnungen und Häuser oft gesuchte Güter sind.
Doch nicht alles ist Gold, was glänzt. Die Opposition, darunter die FDP und die Grünen, sieht das Hessengeld eher kritisch. Sie fordern eine grundsätzliche Senkung der Grunderwerbsteuer und haben Bedenken, dass das Programm keine Anreize für den Neubau von Wohneigentum schafft. Stattdessen befürchten sie, dass es lediglich zu Mitnahmeeffekten führt, was die Wirksamkeit des Hessengeldes infrage stellt.
Fördervoraussetzungen und Ausschlüsse
Mit Hessengeld dürfen ausschließlich erstmalige Käufe von Wohnimmobilien gefördert werden. Es gilt eine Selbstnutzungspflicht, was bedeutet, dass Ferienwohnungen oder vermietete Immobilien nicht förderfähig sind. Auch andere Immobilienarten, wie gewerbliche Objekte oder Immobilien in anderen Bundesländern, fallen aus der Förderung heraus. Interessenten sollten wissen, dass bereits im Besitz befindliche Immobilien – egal ob durch Erbschaft, Schenkung oder andere Mittel – nicht unter diese Förderung fallen.
Als zusätzlichen Anreiz für zukünftige Bauherren stehen in Hessen auch Fördermittel zur Schaffung oder Modernisierung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur Verfügung. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Wer einen Antrag stellen möchte, muss die festgelegten Einkommensgrenzen beachten, die im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen liegen. Hessencenter und Verwaltungsportal Hessen informieren über die notwendigen Schritte, um das eigene Wohneigentum mit finanzieller Unterstützung zu realisieren.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich das Hessengeld-Projekt weiterentwickelt und ob es den beabsichtigten Effekt erzielt, mehr Menschen zu Wohneigentum zu verhelfen und Familien in Hessen zu unterstützen.