Blutiges Ende der Ehe: Angeklagter betoniert Ex-Frau in Bad Neuenahr ein!
Mordprozess in Bad Neuenahr-Ahrweiler: Angeklagter tötete Ex-Frau aus Habgier und verbarg die Leiche. Prozess geht weiter.

Blutiges Ende der Ehe: Angeklagter betoniert Ex-Frau in Bad Neuenahr ein!
In Bad Neuenahr-Ahrweiler geht ein schockierender Mordfall unter die Haut: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen einen 31-jährigen Mann erhoben, der beschuldigt wird, seine Ex-Frau aus heimtückischen und habgierigen Motiven ermordet zu haben. Laut SWR wird ihm vorgeworfen, die Tat bereits im Vorfeld geplant zu haben, während das Paar sich im Scheidungsverfahren befand, was durch ihre Streitigkeiten um Unterhalt und Sorgerecht für ihren vierjährigen Sohn verschärft wurde.
Die Frau hatte das gemeinsame Haus verlassen und lebte abwechselnd bei beiden Elternteilen. Der Angeklagte, der um das Ende seiner Ehe trauerte, hat seine Ex-Frau durch eine manipulierte WhatsApp-Nachricht zudem ins Haus gelockt, unter dem Vorwand, es gäbe ein Problem mit ihrem Sohn. Das Treffen im Hausflur endete mit einem gewaltsamen Übergriff, bei dem der Mann mehrmals mit einem Fleischermesser auf die Frau einstach. Ein gescheiterter Versuch, die Leiche zu zerteilen, führte letztlich dazu, dass er sie in einer selbstgegrabenen Grube eingrub und diese mit Beton bedeckte, berichtet die SWR.
Der Vorwurf der Heimtücke
Ein besonders entscheidender Aspekt in diesem Mordfall ist das Mordmerkmal der Heimtücke, das gemäß § 211 StGB angenommen wird, wenn der Täter die Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzt. Hierbei ist das Opfer am kritischsten Punkt unvorbereitet und erwartet keinen Angriff auf sein Leben. Der Angeklagte läßt sich kaum von seinem reformierten Verhalten beeindrucken – während die Anklage-Verlesung folgte, zeigte er keine Regung und vermied den Blick zur Nebenklägerin, der Mutter der getöteten Frau.
Laut Lecturio benötigt ein Mord aus Heimtücke das bewusste Ausnutzen der Wehrlosigkeit durch den Täter. Dies könnte besonders in diesem Fall relevant sein, da die Tathandlung des Angeklagten in einem Moment stattfand, in dem die Frau nicht mit einer gewaltsamen Auseinandersetzung rechnete. In so einem Zusammenhang könnte der Täter für seine feindliche Willensrichtung zur Verantwortung gezogen werden.
Erste Einblicke im Gerichtsverfahren
Der Prozess hat bereits begonnen und wird am 27. Januar 2026 fortgesetzt, wobei der Angeklagte dann die Möglichkeit hat, eine Aussage zu machen. Der Verlauf der Verhandlungen wird mit Spannung erwartet, insbesondere angesichts der Unstimmigkeiten in den Aussagen des Angeklagten, die schließlich zu seinem Geständnis führten. Laut Berichten der SWR geriet er nach der Vermisstenmeldung ins Visier der Polizei, was die Ermittlungen vorantrieb.
Der Fall wirft nicht nur Fragen zur Kriminalität auf, sondern macht auch deutlich, wie verwoben emotionale Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen sein können – tragisch und zum Teil unbegreiflich. Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten, während der Angeklagte und die Hinterbliebenen auf eine Antwort hoffen.