Ultimatum für Autofahrer: Bis 19. Januar 2026 alten Führerschein umtauschen!

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Erfahren Sie alles über den Führerscheinumtausch in Ahrweiler: Fristen, notwendige Unterlagen und wichtige Informationen zur neuen Regelung.

Erfahren Sie alles über den Führerscheinumtausch in Ahrweiler: Fristen, notwendige Unterlagen und wichtige Informationen zur neuen Regelung.
Erfahren Sie alles über den Führerscheinumtausch in Ahrweiler: Fristen, notwendige Unterlagen und wichtige Informationen zur neuen Regelung.

Ultimatum für Autofahrer: Bis 19. Januar 2026 alten Führerschein umtauschen!

In Köln steht ein wichtiges Datum vor der Tür: Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Inhaber von alten Führerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden, ihren Führerschein umtauschen. Dies betrifft vor allem die klassischen „Grauen“ und „Rosa“ Führerscheine, die viele von uns noch aus ihrer Fahrprüfung kennen. Die Kreis Ahrweiler zieht hier die Notbremse und möchte die Bürger an diese Frist erinnern, da das Ziel der bundesweiten Umtauschaktion eine Vereinheitlichung der Führerscheine in der gesamten EU ist.

Der neue Führerschein kommt im modernen Scheckkartenformat und ist mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die Fälschungen erschweren. Um für den Umtausch gerüstet zu sein, müssen mehrere Unterlagen vorgelegt werden: Dazu gehören der alte Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Die Gebühren variieren je nach Bundesland und zuständiger Behörde, und es wird geraten, einen Termin zur Antragstellung frühzeitig zu buchen, da mit Wartezeiten zu rechnen ist.

Umtauschfristen im Überblick

Die Fristen beim Führerscheinumtausch sind wie folgt geregelt:

Ausstellungsdatum Frist für den Umtausch
Vor 1953 Bis 19. Januar 2033
1953 – 1958 Bis 19. Januar 2022
1959 – 1964 Bis 19. Januar 2023
1965 – 1970 Bis 19. Januar 2024
1971 oder später Bis 19. Januar 2025
1999 – 2001 Bis 19. Januar 2026
2002 – 2004 Bis 19. Januar 2027
2005 – 2007 Bis 19. Januar 2028
2008 Bis 19. Januar 2029
2009 Bis 19. Januar 2030
2010 Bis 19. Januar 2031
2011 Bis 19. Januar 2032
2012 – 18. Januar 2013 Bis 19. Januar 2033

Wie die Bundesregierung erläutert, gilt auch für Motorradführerscheine die gleiche Regelung und die Umtauschfristen sind identisch. Die „neuen“ Führerscheine sind nach 15 Jahren ungültig, was bedeutet, dass nach Ablauf dieser Zeit eine Erneuerung notwendig ist. Wer sich nicht rechtzeitig um den Umtausch kümmert, kann mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro rechnen.

Was ist bei einem Umzug ins Ausland zu beachten?

Für all jene, die in ein anderes EU-Land ziehen, hat die EU-Website spannende Informationen parat. Dort erfährt man, dass in der Europäischen Union jeweils nur ein Führerschein gültig ist. Ein Umtausch kann zwar auch bei Wohnsitzwechsel freiwillig erfolgen, ist jedoch nicht immer notwendig. Wer seinen Führerschein im neuen Land umtauschen möchte, muss dafür einige Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel den Wohnsitz im neuen Land sowie die Erfüllung der Voraussetzungen für den Führerschein.

Die Behörden überprüfen im Vorfeld die Gültigkeit des Führerscheins im bisherigen Wohnsitzland. Ein Blick auf die Fristen und Regeln ist also auch hier wichtig, wenn man im Ausland mit dem Auto unterwegs sein möchte.

Insgesamt ist also etwas zu tun, damit der eigene Führerschein auf dem neuesten Stand bleibt. Egal ob Umzug oder Umtausch – die Fristen enden nicht in der Ferne!