15-Jähriger auf E-Scooter: Besoffen und mit der Polizei im Versteckspiel!

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Im Kreis Bad Dürkheim wurde ein 15-Jähriger betrunken mit einem E-Scooter angehalten. Er hatte 1,1 Promille.

Im Kreis Bad Dürkheim wurde ein 15-Jähriger betrunken mit einem E-Scooter angehalten. Er hatte 1,1 Promille.
Im Kreis Bad Dürkheim wurde ein 15-Jähriger betrunken mit einem E-Scooter angehalten. Er hatte 1,1 Promille.

15-Jähriger auf E-Scooter: Besoffen und mit der Polizei im Versteckspiel!

Es war ein ganz normaler Freitagabend in Wachenheim, als die Polizei gegen 21:45 Uhr zu einem außergewöhnlichen Vorfall gerufen wurde. Zwei 15-jährige Jugendliche, die auf einem E-Scooter unterwegs waren, ignorierten zuerst die Anhaltesignale der Beamten. Als die Polizei schließlich beide aufhielt und kontrollierte, wurden die Beamten jedoch auf den starken Alkoholgeruch des Fahrers aufmerksam. Der Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille, was zur sofortigen Einleitung eines Strafverfahrens führte. Der Fahrer wurde anschließend zur Dienststelle gebracht, um eine Blutprobe abzunehmen, und danach seinen Erziehungsberechtigten übergeben. Der Jugendliche muss nun mit den rechtlichen Konsequenzen seiner Trunkenheitsfahrt rechnen, die auch Ordnungswidrigkeiten mit sich bringen wird, berichtet die Rheinpfalz.

Diese Episode wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter-Fahrer in Deutschland. Gemäß der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) gelten E-Scooter, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 km/h erreichen, als Kraftfahrzeuge. Ein Fahrer ist bereits ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig einzustufen, wie auf der Webseite von Strafrecht Siegen dargelegt wird. Wer sich mit einem E-Scooter in diesem Zustand auf die Straßen begibt, riskiert nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Rechtsfolgen und Sanktionen

Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter können weitreichend sein. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt zudem ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bei einer BAK von 1,1 Promille drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr sowie weitere Nebenstrafen, wie z.B. ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten. Dies steht im Einklang mit den Informationen des Bussgeldkatalogs, welcher die Bußgelder für E-Scooter-Fahrer detailliert auflistet:

Alkoholgehalt Folgen
0,0 Promille (Führerscheininhaber in Probezeit / unter 21 Jahren) 250 € und 1 Punkt
1. Mal über 0,5 Promille 500 € und 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
2. Mal über 0,5 Promille 1000 € und 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
3. Mal über 0,5 Promille 1500 € und 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen, dass die Nutzung von E-Scootern nicht nur im Hinblick auf Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern auch hinsichtlich des Alkoholkonsums ernst genommen werden muss. In diesem Kontext wird oft vergessen, dass auch E-Scooter-Fahrer fest in die Straßenverkehrsordnung eingebunden sind. Die Gesetze dienen nicht nur dem Schutz des Fahrers, sondern auch dem der anderen Verkehrsteilnehmer, und die zügige Reaktion der Polizei zeigt, dass man sich der Verantwortung bewusst sein sollte.

Abschließend bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle dazu beitragen, das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr, auch bei der Nutzung von E-Scootern, zu schärfen. Denn Sicherheit sollte für jeden Verkehrsteilnehmer an erster Stelle stehen, egal ob auf zwei, vier oder auf zwei elektrischen Rädern.