Bienen-Skandal in Bad Dürkheim: 263 Völker sollen getötet werden!
Kreis Bad Dürkheim: 263 Bienenstöcke müssen wegen Amerikanischer Faulbrut abgetötet werden. Imker plant Eilantrag.

Bienen-Skandal in Bad Dürkheim: 263 Völker sollen getötet werden!
Ein Schrecken geht durch die Bienenhaltung im Landkreis Bad Dürkheim: Unzählige Bienenvölker eines ansässigen Imkers sind mit der gefürchteten Amerikanischen Faulbrut (AFB) befallen. In einer drastischen Maßnahme hat die Kreisverwaltung den Imker aufgefordert, insgesamt 263 Völker zu töten, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Dies berichtet SWR.
Die Seuche wurde von einer Amtstierärztin festgestellt und sorgt nun für gehörigen Wirbel unter den Imkern. Zunächst sollte der Imker lediglich ein Viertel seiner Völker opfern und ein Sanierungskonzept für die restlichen Bienenvölker vorlegen. Da der Betroffene dieser Anordnung jedoch nicht nachkam, entschied die Kreisverwaltung, dass alle infizierten Bienenvölker bis Freitag getötet werden müssen. Die amtlichen Einschätzungen deuten darauf hin, dass eine erfolgreiche Sanierung nicht mehr möglich sei.
Illegale Bienenhaltung sorgt für Aufregung
Die Situation ist besonders brisant, da der Imker zuvor 126 seiner Bienenvölker illegal in einem Naturschutzgebiet aufgestellt hat. Diese Verstöße gegen Naturschutz- und Transportvorschriften könnten nun auch zu Bußgeldern führen. Außerdem hatte der Imker die Markierungen von Bienenkästen entfernt, in denen die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen wurde.
Während der Imker im Moment gegen diese Maßnahme mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt vorgeht, bleibt die Fragestellung offen, ob er bis Mittwochmittag neue Untersuchungsergebnisse zu den Infektionen seiner Bienen präsentieren kann. Sollte der Antrag abgelehnt werden, müssen die betroffenen Völker bis Freitag dem Abschuss geweiht werden. Nur das Verwaltungsgericht kann über einen möglichen Aufschub entscheiden.
Was bedeutet die Amerikanische Faulbrut für andere Bienen?
Die Wissenschaft hat bereits herausgefunden, dass die AFB, die durch den Erreger Paenibacillus larvae verursacht wird, ausschließlich Honigbienen betrifft. Eine Gefahr für Wildbienen ist ausgeschlossen, wie der Imkerverband Rheinland-Pfalz klarstellt. Studien zeigen, dass Wildbienen wie Hummeln oder solitär lebende Bienen nicht an der AFB erkranken können, da sie nicht für die Infektion anfällig sind. Das Risiko bleibt somit auf die Honigbienen beschränkt.
Es bleibt jedoch ein mulmiges Gefühl, denn eine falsche Handhabung könnte Wanderimker dazu verleiten, die Krankheit unbemerkt in andere Regionen zu transportieren. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat bereits Sperrbezirke eingerichtet, und alle Imker im Umkreis sind angehalten, ihre Bienenvölker auf Sporen untersuchen zu lassen, um einer Ausbreitung entgegenzuwirken.
Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten. Der Imker muss nun sein Geschick beweisen und darauf hoffen, dass ihm die Justiz noch die Möglichkeit gibt, sein Geschäft zu retten. Die nächste Frist rückt näher, und die Bienenwelt schaut gebannt auf den Rechtsstreit.