Friedhof Algenrodt: Sicherheitsmaßnahmen nach Baumbruch angekündigt!

Am 13. August 2025 wird eine Esche auf dem Friedhof Algenrodt in Bad Kreuznach gefällt. Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen.

Am 13. August 2025 wird eine Esche auf dem Friedhof Algenrodt in Bad Kreuznach gefällt. Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen.
Am 13. August 2025 wird eine Esche auf dem Friedhof Algenrodt in Bad Kreuznach gefällt. Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen.

Friedhof Algenrodt: Sicherheitsmaßnahmen nach Baumbruch angekündigt!

Gerade heute, am 13. August 2025, mussten die Verantwortlichen des Friedhofs in Algenrodt eine unangenehme Entscheidung treffen: Eine Esche hat sich als stark geschädigt erwiesen und muss aus Sicherheitsgründen umgehend gefällt werden. Dies berichtet Antenne KH. Die Fällarbeiten sind für den heutigen Tag angesetzt, was bedeutet, dass der betroffene Bereich des Friedhofs vorübergehend mit Bauzäunen abgesichert wird.

Doch was bedeutet das für die Besucher? Gräber im Umfeld der Trauerhalle sowie Doppel- und Urnengräber in der Nähe der Straße „Im Stäbel“ bleiben weiterhin zugänglich. Die Friedhofsverwaltung bittet darum, die Absperrungen ernst zu nehmen, da diese dem Schutz aller Anwesenden dient. Nach Abschluss der Fällarbeiten werden die Zäune wieder abgebaut, um die Sicherheit auf dem Friedhof wiederherzustellen.

Baumschutz und Fällgenehmigungen

Die Gründe für die Fällung entsprechen den Vorgaben der Baumschutzsatzung, die in vielen Städten, so auch im Raum Köln, gilt. Laut Frankfurt.de ist es erforderlich, dass für die Fällung von Bäumen mit einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt wird. Bäume tragen entscheidend zur Lebensqualität, zum Stadtklima und zur biologischen Vielfalt bei – das ist allgemein anerkannt.

Ein Baum darf nur dann gefällt werden, wenn er einen Stammumfang von mehr als 60 cm bei Laubbäumen und 90 cm bei Nadelbäumen hat, gemessen in einem Meter Höhe. Fällungen ohne die nötige Genehmigung sind verboten und können mit Bußgeldern geahndet werden, wie Forstfachbetrieb.de ausführt.

Sicherheitsmaßnahmen und Ausgleich

Die Baumschutzsatzung sieht nicht nur vor, dass für jede Fällung ein neuer Baum nachgepflanzt werden muss, sondern auch, dass im Falle eines Verstoßes eine Ausgleichsabgabe zu zahlen ist. Bei ordnungsgemäßer Antragstellung wird in der Regel innerhalb von drei Wochen über die Genehmigung entschieden.

Für die Algenrodt-Fällung war eine schnelle Reaktion erforderlich, da die Sicherheit der Friedhofsbesucher an erster Stelle steht. Es ist von Bedeutung, dass diese Maßnahme nicht nur kurzfristig die Sicherheit gewährleistet, sondern auch langfristig zur Erhaltung der Naturvielfalt in den städtischen Gebieten beiträgt.

Mit diesen Maßnahmen zeigt die Friedhofsverwaltung, dass Sorgfalt und der Schutz der Umwelt Hand in Hand gehen. Besuchen Sie den Friedhof bitte mit der nötigen Vorsicht und beachten Sie die Hinweise der Verwaltung.