Stromversorgung in Birkenfeld: Nur teure Anbieter bleiben übrig!

Stromversorgung in Birkenfeld: Nur teure Anbieter bleiben übrig!
In der Verbandsgemeinde (VG) Birkenfeld fallen derzeit einige wichtige Entscheidungen, die für die örtlichen Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen von großer Bedeutung sind. Aktuell gibt es über 40 Windenergieanlagen in der Region, die jedoch nicht automatisch mit Strom versorgen. Dieser Umstand führt zu einem Strombedarf von rund 680.000 Kilowattstunden, den die VG nun decken muss. Die VG-Verwaltung hat beschlossen, eine private Ausschreibung für einen Stromlieferanten durchzuführen, da eine rechtssichere Ausschreibung für den Strombezug selbst nicht möglich ist. Wurde bereits einen Blick auf den Artikel der Rhein-Zeitung geworfen, dann kennt man auch die Herausforderungen, die damit verbunden sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich bereits mit der Absenz an der Bündelausschreibung beschäftigt. Momentan liegt nur ein Angebot vor, das eine Ausschreibung für den Strombezug ab Januar 2026 vorsieht. Es ist offenbar ein teures Vergnügen, auf private Anbieter zurückzugreifen, die nicht unbedingt die beste Lösung darstellen.
Neues zur E-Rechnungsverordnung
Zum anderen steht ab dem 1. April 2025 eine neue Regelung in den Startlöchern. Die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) wird dann für alle Rechnungen aus öffentlichen Aufträgen und Konzessionen gelten, ganz gleich, wie hoch der Auftragswert ist. Eine Entscheidung aus der Verbandsgemeinde Birkenfeld besagt, dass Rechnungen unter 250 € brutto keine elektronische Rechnung benötigen. Das bedeutet, dass Rechnungssteller elektronische Rechnungen gemäß den Vorgaben ausstellen und übermitteln müssen. Das Ganze geschieht über das Vergabeverfahren der VG Birkenfeld, welches bereits auf digitale Angebote umgestiegen ist.
Das Cosinex Vergabemanagementsystem ermöglicht es, Vergabeunterlagen unentgeltlich und ohne Registrierung abzurufen. Bieter sollten sich gut informieren, da die Kommunikation während der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform läuft. Unaktuelle Unterlagen können zum Ausschluss des Angebotes führen. Support wird von Montag bis Freitag angeboten, sodass jeder, der Fragen hat, sich an das Service-Center wenden kann.
Wichtige Fristen und Verpflichtungen
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU über elektronische Rechnungsstellung, die seit dem 18. April 2020 in Kraft ist, hat einige Änderungen im kommunalen Bereich zur Folge. Seit diesem Datum sind elektronische Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen verpflichtend. Im Rahmen der E-Rechnung stehen auch unterschiedliche Standards wie XRechnung und ZUGFeRD zur Verfügung. Während die Verpflichtung zur Annahme von E-Rechnungen in der Regel nur im oberschwelligen Bereich besteht, hat die VG Birkenfeld entschieden, diese auch im ungeschwellten Bereich zu implementieren, was eine Erleichterung für viele Dienstleister darstellt. Interessierte können sich über das Haufe Portal informieren, wo die Details zur Umsetzung veröffentlicht werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verbandsgemeinde Birkenfeld vor entscheidenden Herausforderungen steht. Die Frage, wie die Stromversorgung für die Jahre nach 2025 sichergestellt werden kann, liegt nun auf dem Tisch, während gleichzeitig die neuen Vorgaben zur E-Rechnungsstellung in Kraft treten, die zusätzliche Verantwortlichkeiten mit sich bringen. Es bleibt zu hoffen, dass die VG die richtigen Entscheidungen trifft und für alle Bürger:innen ein gutes Ergebnis erzielt wird.