Cochem-Zell führt Bezahlkarte für Asylbewerber bis Ende 2025 ein!

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Der Kreis Cochem-Zell führt bis Ende 2025 eine Bezahlkarte für Asylbewerber ein, um finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.

Der Kreis Cochem-Zell führt bis Ende 2025 eine Bezahlkarte für Asylbewerber ein, um finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.
Der Kreis Cochem-Zell führt bis Ende 2025 eine Bezahlkarte für Asylbewerber ein, um finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.

Cochem-Zell führt Bezahlkarte für Asylbewerber bis Ende 2025 ein!

Im Kreis Cochem-Zell steht eine Neuerung auf dem Programm, die vor allem für Asylbewerber von Bedeutung ist. Bis Ende 2025 soll eine Bezahlkarte eingeführt werden, die den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem rheinland-pfälzischen Landesaufnahmegesetz zur Verfügung steht. Landrätin Anke Beilstein hebt hervor, dass insgesamt etwa 216 Personen im Kreis von dieser Maßnahme betroffen sein werden, um den Zugang zu wichtigen Leistungen zu erleichtern. Die Rhein-Zeitung berichtet, dass diese Karte vor allem dazu dient, den monatlich abhebbaren Bargeldbetrag zu regulieren.

Die Bezahlkarte ermöglicht es Haushaltsvorständen und volljährigen Haushaltsangehörigen, monatlich bis zu 130 Euro abzuheben. Für minderjährige Angehörige ist ein Betrag von 50 Euro pro Monat festgelegt. Diese Änderung soll den administrativen Aufwand reduzieren und den Asylbewerbern eine wertvolle Unterstützung im Alltag bieten.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz sichert für Leistungsberechtigte den existenziellen Bedarf, der auf Antrag erbracht werden kann. Dazu zählen essentielle Bereiche wie Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege. Auch Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sind darin inkludiert. Laut Informationen von Cochem-Zell Online werden diese Leistungen auch während Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt gewährt.

Um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, solche, die wegen Krieg oder humanitärer Gründe bleiben dürfen sowie Ehegatten und minderjährige Kinder von Leistungsberechtigten. Die Leistungsberechtigung endet in bestimmten Fällen, zum Beispiel mit der Ausreise oder der Anerkennung als Asylberechtigter durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Alltagserleichterungen im Fokus

Die Einführung der Bezahlkarte ist mehr als nur ein bürokratischer Schritt – sie könnte für viele Betroffene das Leben erleichtern. „Es ist wichtig, dass wir den Menschen hier eine Hand reichen und ihnen helfen, sich in ihrer neuen Umgebung zurechtzufinden“, so Beilstein. Die Beantragung der Leistungen erfolgt gebührenfrei, und Anträge können unkompliziert bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Ein formloser Antrag ist ausreichend, um die Frist zu wahren. Wer als Asylbewerber in Deutschland Schutz sucht, findet also mit dieser Maßnahme eine wichtige Unterstützung.

Die Durchführung des AsylbLG obliegt den Kreis- und Stadtverwaltungen in Rheinland-Pfalz, und die jeweiligen Anwendungshinweise sind beim zuständigen Ministerium abrufbar. Es lohnt sich, die Schritte zur Beantragung zu kennen, um möglichst schnell in den Genuss der unterstützenden Maßnahmen zu kommen.