Betrunkener Senioren-Spritztour endet im Unglück – Polizei rettet!

Ein alkoholisierter Mann kippte mit einem Krankenfahrstuhl in Germersheim eine Böschung hinunter. Polizei intervenierte.

Ein alkoholisierter Mann kippte mit einem Krankenfahrstuhl in Germersheim eine Böschung hinunter. Polizei intervenierte.
Ein alkoholisierter Mann kippte mit einem Krankenfahrstuhl in Germersheim eine Böschung hinunter. Polizei intervenierte.

Betrunkener Senioren-Spritztour endet im Unglück – Polizei rettet!

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich in der Nacht auf Montag in Germersheim, genauer gesagt in Sondernheim. Ein 63-jähriger Mann machte sich mit einem elektrischen Krankenfahrstuhl auf eine nächtliche Spritztour und kippte dabei aus bislang ungeklärten Gründen die Böschung hinunter. Glücklicherweise blieb der Fahrer unverletzt, doch die Polizei wurde alarmiert, um ihm auf festen Boden zu helfen. Dabei bemerkten die Beamten deutlich, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,74 Promille, was in Deutschland eine klare Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenzen darstellt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig. Wie die ADAC-Seite informiert, liegt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille vor. Dies bedeutet für den Mann nicht nur potenzielle Konsequenzen in Bezug auf seinen Führerschein, sondern es könnte auch Einfluss auf etwaige Versicherungsschutzleistungen bei Schäden haben. Ein weiterer Punkt, den die Kanzlei Heskamp anführt: Bei einer Alkoholkonzentration ab 1,6 Promille ist nicht nur der Führerschein betroffen, es kann auch zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kommen, wenn der Betroffene seine Fahrerlaubnis zurückerlangen möchte.

Die Gefahren des Alkohols im Straßenverkehr

Alkohol am Steuer ist ein ernstzunehmendes Thema, das zahlreiche Verkehrsteilnehmer betrifft. Die geltenden Promillegrenzen sind unterschiedlichen Gruppen angepasst: Jugendliche und Fahranfänger bis 21 Jahre müssen sich strikt an die 0,0-Promille-Grenze halten. Für erfahrene Fahrer gilt ab 0,5 Promille bereits eine Ordnungswidrigkeit, während ab 1,1 Promille die vollständige Fahruntüchtigkeit festgestellt wird.

Für den 63-Jährigen könnte dies weitreichende Folgen haben. Neben einem möglichen Fahrverbot und Geldbußen muss er sich auch darüber im Klaren sein, dass seine Kfz-Haftpflichtversicherung unter Umständen die Kosten eines Unfalls nicht oder nur teilweise decken könnte, wenn er unter erheblichem Alkoholeinfluss steht.

Schutz der Verkehrsteilnehmer

Die rechtlichen Konsequenzen sind klar: Wer alkoholisiert am Steuer sitzt, stellt nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Dies zeigt sich auch in den Statistiken über Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, die immer wieder alarmierende Zahlen liefern. In diesem Zusammenhang wird dem 63-Jährigen nicht nur der Zustand seiner Fahrtüchtigkeit, sondern auch sein zukünftiges Handeln im Straßenverkehr in den Fokus rücken.

Der Vorfall auf dem Kenneldeich in Germersheim ermahnt einmal mehr zur Achtsamkeit im Straßenverkehr. Alkohol kann uns in unerwartete Situationen bringen, ganz gleich, ob man am Steuer eines Autos sitzt oder wie in diesem Fall auf einem Krankenfahrstuhl. Die Behörden werden den Fall weiter prüfen und es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen der Mann tragen muss.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt, sich an die Promillegrenzen zu halten und das eigene Fahrverhalten regelmäßig zu hinterfragen. Schließlich geht es stets um die Sicherheit auf unseren Straßen.

Pfalz-Express, ADAC, Kanzlei Heskamp