Stadtrat Kusel gegen Bürgerproteste: Windpark Bledesberg in Gefahr!

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Stadtrat Kusel hebt Bebauungsplan für Windpark Bledesberg auf; erbitterte Debatte über zukünftige Energieprojekte entfaltet sich.

Stadtrat Kusel hebt Bebauungsplan für Windpark Bledesberg auf; erbitterte Debatte über zukünftige Energieprojekte entfaltet sich.
Stadtrat Kusel hebt Bebauungsplan für Windpark Bledesberg auf; erbitterte Debatte über zukünftige Energieprojekte entfaltet sich.

Stadtrat Kusel gegen Bürgerproteste: Windpark Bledesberg in Gefahr!

Im Südwesten von Kusel tut sich was: Der geplante Windpark Bledesberg sorgt für Aufregung unter den Bürgern. Wie die Rheinpfalz berichtet, hat der Stadtrat kürzlich beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan für dieses Projekt aufzuheben. Geplant ist der Windpark zwischen den Orten Kusel, Ehweiler, Albessen und Pfeffelbach, und die erste Spitze soll voraussichtlich bereits im Jahr 2026 in den Himmel ragen.

Der Beschluss eine Aufhebung des Bebauungsplans hat jedoch bei den Bürgern gemischte Gefühle ausgelöst. Man spricht bereits von möglichen Rechtsstreitigkeiten, die durch die Entscheidung in Gang gesetzt werden könnten. Während einige die erneuerbaren Energien als zukunftsträchtige Lösung begrüßen, zeigen andere Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Landschaft und die Lebensqualität.

Der Windpark Bledesberg im Detail

Der Stadtrat hat am 21. April 2023 den ersten Schritt zur Aufhebung des Bebauungsplans „Bledesberg“ eingeleitet, um eine Änderung zu ermöglichen. Der neue Bebauungsplan soll insgesamt sechs Windenergieanlagen, mit einer Höhe von bis zu 260 Metern, umfassen – im Gegensatz zu den im alten Plan vorgesehenen 100 Metern. Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan hat hierfür bereits eine Aufhebungssatzung in Vorbereitung, die für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans gilt.

Das Gebiet, in dem die Windanlagen errichtet werden sollen, erstreckt sich über etwa 53,2 Hektar, nördlich von Ehweiler und am Bledesbach. Es stehen mehrere Flurbezeichnungen auf dem Plan, sodass das Vorhaben auch rechtlich und administrativ gut abgesichert ist.

Öffentlichkeitsbeteiligung und finanzielle Vorteile

Die Öffentlichkeit wird in das Planungsvorhaben einbezogen und kann ihre Stellungnahmen bis zum 4. April 2025 schriftlich oder elektronisch abgeben. Diese Transparenz soll verhindern, dass Bürger sich von dem geplanten Projekt überrannt fühlen und ihren Frust in Form von Protest äußern. Die Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, könnten unter Umständen unberücksichtigt bleiben, was die Wichtigkeit einer pünktlichen Beteiligung noch einmal hervorhebt.

Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil des Windparks ist die Einführung der Kommunalabgabe, die bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde beträgt. Dieser Aspekt wurde laut Statkraft durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz möglich gemacht und kommt besonders den Gemeinden im Umfeld der Windräder zugute. Die Gemeinden können diese Mittel für Infrastruktur, Bildung und soziale Projekte verwenden, was sowohl dem örtlichen Umfeld als auch den Anwohnern zugutekommt.

Die Diskussion um den Windpark Bledesberg zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in der Region nicht nur technischer, sondern auch sozialer Natur ist. Ob die geplanten Windanlagen letztendlich gebaut werden, bleibt abzuwarten. Der Stadtrat und die Bürger von Kusel stehen vor einer spannenden Zeit und werden gemeinsam die Vor- und Nachteile abwägen müssen.