Wichtige Infoveranstaltung für Lübecker rechtliche Betreuer am 27. Oktober!
Am 27.10.2025 findet in Lübeck eine Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche Betreuer statt. Anmeldung erforderlich.

Wichtige Infoveranstaltung für Lübecker rechtliche Betreuer am 27. Oktober!
Am Montag, dem 27. Oktober 2025, lädt der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e. V. alle Lübecker Bürger, die als rechtliche Betreuer für ihre Angehörigen vom Amtsgericht bestellt wurden, zu einer wichtigen Informationsveranstaltung ein. Diese findet ab 17:30 Uhr in der DRK-Schwesternschaft in der Marlistraße 10 statt. Hier sollen die Teilnehmer die Möglichkeit haben, sich über ihre Aufgaben als rechtliche Betreuer auszutauschen und neue Informationen zu erhalten.
Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Interessierte können sich entweder per E-Mail unter info@btv-hl.de oder telefonisch unter 0451/6091120 anmelden. Laut dem Bericht von HL Live wurde die Veranstaltung organisiert, um den rechtlichen Betreuern ein gutes Händchen für ihre wichtige Rolle zu vermitteln.
Hintergrund zum Betreuungsgesetz
Das Betreuungsgesetz, welches 1992 als „Jahrhundertreform“ in Kraft trat, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Rechte von kranken oder behinderten Menschen zu stärken. Ziel war es, die Entmündigung und Bevormundung abzuschaffen und stattdessen die rechtliche Einzelvertretung und Selbstbestimmung in den Vordergrund zu rücken. Mindestens seit der Reform zum 1. Januar 2023 steht besonders das Recht auf Selbstbestimmung im Fokus. Während zuvor vor allem das Wohl der betreuten Menschen und die Handlungen der Betreuer im Mittelpunkt standen, rücken nun die Wünsche und Bedürfnisse der betreuten Personen ins Zentrum, was die rechtlichen Betreuer vor neue Herausforderungen stellt.
Wie BTV-HL berichtet, wird die Rolle der Ehrenamtlichen dabei immer bedeutender, denn diese müssen sich künftig an neuen Richtlinien orientieren, die auch eine regelmäßige Fortbildung und Beratung beinhalten. Hierbei ist es wichtig, dass Betreuer ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen, um ihre Eignung nachzuweisen.
Selbstbestimmtes Leben und Unterstützung
Die neue Reform des Betreuungsgesetzes, wie auch durch Aktion Mensch dargelegt, punktet mit der Herangehensweise, dass die Wünsche der betreuten Personen stärker berücksichtigt werden. So sollen Betreuer immer den mutmaßlichen Willen der betreuten Person im Blick haben und stellvertretende Entscheidungen sollen die Ausnahme bleiben. Vor Beginn der Betreuung wird auch festgestellt, in welchen Bereichen tatsächlich Unterstützung benötigt wird. Diese neue Entwicklung schärft die Wahrnehmung der Rolle der Betreuer und stärkt die Stimme der betreuten Menschen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist, dass Zwangsmaßnahmen, wie etwa Zwangssterilisationen, jetzt unzulässig sind, wenn die betreute Person ihren Willen nicht selbst äußern kann. Dies zeigt den klaren Trend hin zu mehr Selbstbestimmung und dem Einbeziehen der betreuten Personen in alle relevanten Entscheidungen. Gerichtliche und behördliche Schreiben müssen zukünftig nicht mehr nur an die Betreuer gehen, sondern auch an die Betreuten selbst, was deren Mitspracherecht und Teilhabe erheblich stärkt.
Die Veranstaltung am 27. Oktober verspricht also nicht nur Informationen, sondern auch die Möglichkeit, sich in der neuen Rechtslage besser zurechtzufinden. Betreuer sind aufgerufen, sich diese Chance nicht entgehen zu lassen.