Aggressiver Rückkehrer: Mann tritt nach Polizei im Supermarkt!
Ein alkoholisierter Mann ignoriert einen Platzverweis, greift einen Polizisten an und wird in Landau gewahrsamgenommen.

Aggressiver Rückkehrer: Mann tritt nach Polizei im Supermarkt!
Am Dienstagnachmittag wurde die Polizei zu einem Supermarkt in der Dammühlstraße gerufen. Der Anlass? Eine heftige Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, die in einer Körperverletzung mündete. Ein 43-Jähriger soll einem 36-Jährigen mit der flachen Hand auf den Hinterkopf geschlagen haben. Dieser war jedoch bereits ein bekanntes Gesicht im Supermarkt: Er hatte zuvor ein Hausverbot erhalten, war aber trotz dieser Regelung aggressiv aufgetreten und erhielt daraufhin einen Platzverweis.
Der 36-Jährige befolgte zwar zunächst den Platzverweis, kehrte jedoch bereits nach etwa zehn Minuten zurück. In einem hitzigen Moment wollte er offenbar die Auseinandersetzung mit dem 43-Jährigen fortsetzen und zeigte sich weiterhin aggressiv. Daraufhin sah sich die Polizei gezwungen, den Mann in Gewahrsam zu nehmen. Doch damit nicht genug: Der alkoholisierten Person schien nicht nur der Verstand entglitten, als er gezielt nach einem Beamten trat, diesen jedoch nicht traf.
Alkohol und die Folgen
Bei der Festnahme wurde schnell klar, dass der 36-Jährige stark alkoholisiert war. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen, und diverse Strafverfahren wurden gegen ihn eingeleitet. Die rechtlichen Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen, denn wie in einem aktuellen Blogbeitrag auf bronhofer.de erläutert, könnte es eine Rolle spielen, ab wie viel Promille eine Person als schuldunfähig gilt. Ab einem Wert von über 3,0 Promille wird in der Regel Schuldunfähigkeit angenommen, was bedeutet, dass der Betroffene das Unrecht seiner Tat nicht einsehen oder entsprechend handeln kann.
Zusätzlich kann bei einem Promillewert zwischen 2,0 und 2,99 eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt werden, was zu einer möglichen Strafmilderung führen kann. Aber Vorsicht: Gewohnheitstrinker könnten auch bei niedrigeren Werten als einschätzungsfähig gelten, was die individuelle Beurteilung durch das Gericht immer entscheidend macht.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland werden die Fragen der Schuldunfähigkeit und der verminderten Schuldfähigkeit im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, insbesondere in § 20. Hier steht geschrieben, dass tiefgreifende Bewusstseinsstörungen, etwa durch Alkohol, zu einer Schuldunfähigkeit führen können. Teenager unter 14 Jahren sind gemäß § 19 StGB ohnehin als schuldunfähig zu betrachten.
Das Beispiel des 36-Jährigen zeigt, wie schnell eine Situation eskalieren kann. Zwar ist Alkohol keine Entschuldigung für gewalttätiges Verhalten, aber es gilt zu beachten, dass unter bestimmten Bedingungen das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit annehmen kann. Dies könnte in der Zukunft für den agressiven Mann eine Rolle spielen, wenn es zu seinem Prozess kommt, denn auch bei Schuldunfähigkeit besteht die Möglichkeit, aufgrund des § 323a StGB bestraft zu werden, wenn jemand sich absichtlich in einen Rausch versetzt und daran eine Straftat hängt.
Die Entwicklungen um diesen Vorfall sind entscheidend, nicht nur für die beteiligten Personen, sondern auch für die Gemeinschaft in Köln. Solche Fälle erinnern uns daran, wie wichtig es ist, die Probleme rund um Alkohol und Gewalttaten ernst zu nehmen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, in denen wir leben.
Für weitere Informationen zu Recht und Gesetz, können Sie die Berichte auf rheinpfalz.de, bronhofer.de und juraforum.de nachlesen.