BGH hebt Freispruch auf: Neues Urteil im Mordfall Weingarten!

Im Fall eines 17-Jährigen, der 2023 in Landau erstochen wurde, hob der BGH das vorherige Urteil auf. Neustart der Verhandlung.

Im Fall eines 17-Jährigen, der 2023 in Landau erstochen wurde, hob der BGH das vorherige Urteil auf. Neustart der Verhandlung.
Im Fall eines 17-Jährigen, der 2023 in Landau erstochen wurde, hob der BGH das vorherige Urteil auf. Neustart der Verhandlung.

BGH hebt Freispruch auf: Neues Urteil im Mordfall Weingarten!

Im Fall des tragischen Todes eines 17-Jährigen, der im Juli 2023 in Rheinland-Pfalz während einer Auseinandersetzung erstochen wurde, bahnt sich ein neuer Prozess an. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Freispruch des Landgerichts Landau für den mutmaßlichen Täter, einen 21-Jährigen, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Jugendkammer verwiesen. Diese Entscheidung bedeutet einen entscheidenden Wendepunkt im Verfahren, das nach einer Grillparty auf einem Feldweg in Weingarten seinen Anfang nahm. swr.de berichtet, dass der BGH festgestellt hat, der ursprünglich ergangene Freispruch „sachlich-rechtlicher Überprüfung“ nicht standhielt, weil wesentliche Beweisergebnisse falsch gewichtet und die Einlassung des Angeklagten fehlerhaft bewertet wurden.

Der Vorfall, der in der Nacht des 1. Juli 2023 stattfand, begann mit einem Streit, der vorher zwischen dem 21-Jährigen und dem späteren Opfer ausgebrochen war. Laut yahoo.de hatten Freunde des Opfers den Angeklagten zuvor getreten und geschlagen, was ihn letztlich zu einem Schädel-Hirn-Trauma führte. Aus Angst, diese Aggression könnte erneut aufflammen, entschied sich der Angeklagte, ein großes Klappmesser mitzunehmen, als er nach einem Handy suchte, dass er während des Streits verloren hatte. Als es zu einer neuen Auseinandersetzung kam – in der der 17-Jährige dem Angeklagten ins Gesicht schlug – stach dieser mit dem Messer in den Brustkorb des Jugendlichen, was dessen Tod zur Folge hatte.

Widersprüche und Unklarheiten

In der Urteilsbegründung des Landgerichts war von einem Notwehrexzess die Rede, wobei das Gericht angenommen hatte, der Angeklagte habe aus Angst gehandelt. Doch der BGH stieß die Argumentation des Landgerichts in der Revision auf den Prüfstand. Die Feststellungen des Landgerichts beruhte größtenteils auf den Aussagen des Angeklagten, ohne zu klären, ob sein Handeln nicht auch durch Wut und Verärgerung motiviert war. Dies war laut ferner-alsdorf.de und der BGH-Urteile ein schwerwiegendes Versäumnis in der Beweiswürdigung, besonders da das Verhalten des Angeklagten während und nach der Tat, sowie Motive und Umstände unzureichend beleuchtet wurden.

Vor diesem Hintergrund muss nun das Landgericht Landau den Fall erneut verhandeln und eine neue Entscheidung treffen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die rechtlichen Grundlagen der Notwehr gelegt werden müssen, sowie darauf, ob das Handeln des Angeklagten als gerechtfertigte Verteidigung oder möglicherweise als überschießende Vergeltung zu werten ist.

Die Tragik der Situation ist nicht zu leugnen. Ein junger Mensch hat sein Leben verloren, während ein anderer unter unbekannten Umständen seine Freiheit riskieren könnte. Die kommenden Verhandlungen könnten nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Rechtsprechung in Deutschland von Bedeutung sein. Die Klärung von Notwehrsituationen bleibt ein sensibles Thema, das in der Öffentlichkeit weiter diskutiert werden wird.