Polizei nimmt Störenfriede in Landauer Horststraße fest!

Polizei nimmt Störenfriede in Landauer Horststraße fest!
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, am 16. und 17. Juli 2025, mussten die Beamten der Polizeiinspektion Landau erneut in der Horststraße ausrücken. Eine Anwohnerin hatte gegen Mitternacht unerwünschte Gäste in ihrem Wohnbereich gemeldet. Bei ihrem Eintreffen bemerkten die Polizisten, dass es sich fast um die gleiche Gruppe handelte, die bereits am Vortag für Aufregung gesorgt hatte. Fünf junge Männer im Alter von 16 bis 23 Jahren standen im Fokus der Einsatzkräfte.
Die Polizei sprach sofort einen Platzverweis gegen die verdächtigen Personen aus, um weitere Zwischenfälle zu vermeiden. Doch damit nicht genug: Während des Einsatzes bemerkten die Beamten, dass ein geparkter Streifenwagen beschädigt worden war. zwei der Männer, ein 20-Jähriger und ein 23-Jähriger, verließen die Szene als erste, wodurch ein Verdacht aufkam, dass sie für die Beschädigung des Außenspiegels des Polizeifahrzeugs verantwortlich sein könnten.
Wiederholte Störung des Hausfriedens
Um 01:24 Uhr kehrten die beiden jungen Männer, trotz des bereits ausgesprochenen Platzverweises, an die Wohnanschrift zurück. Dies führte dazu, dass die Polizei die beiden in Gewahrsam nahm. Laut der Polizeiinspektion Landau verbringen sie die Nacht im Zellentrakt und sehen sich nun einem Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung gegenüber.
Hausfriedensbruch, wie im § 123 StGB geregelt, beschreibt das widerrechtliche Eindringen oder Verweilen in einer Wohnung oder einem befriedeten Besitztum ohne Einverständnis des Berechtigten. In Deutschland ist dies ein Antragsdelikt, was bedeutet, dass eine Verfolgung nur auf Antrag des Verletzten erfolgt. Die Strafen hierfür können sowohl Geldstrafen als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr umfassen, abhängig von der Schwere der Tat und weiteren Faktoren.
Was tun bei Hausfriedensbruch?
Die Polizei geht in solchen Fällen wie dem aktuellen konsequent gegen potenzielle Täter vor. Wie alleantworten.de erläutert, kann jeder, der sich unerlaubt in einer Wohnung oder einem befriedeten Besitztum aufhält, zur Anzeige gebracht werden. So hat die anrufende Anwohnerin auch in diesem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und die Polizei informiert.
Die rechtlichen Auflagen sind klar: Wer unbefugt das Grundstück eines anderen betritt, macht sich des Hausfriedensbruchs schuldig. Dabei kann dieser auch für Eigentümer oder Vermieter gelten, wenn sie ohne Zustimmung in Mieträume eindringen.
Die Vorfälle in der Horststraße zeigen, wie wichtig die Einhaltung des Hausrechts und der Schutz vor ungebetenen Gästen sind. Mit einem wachsamen Auge und der Unterstützung der Polizei können solche Störungen hoffentlich in Zukunft vermieden werden.