Schock in Edigheim: Zwei Lokale wegen Lärmbeschwerden geschlossen!

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In Ludwigshafen wurden zwei Gaststätten in Edigheim wegen schwerer Verstöße gegen das Gaststättenrecht geschlossen.

In Ludwigshafen wurden zwei Gaststätten in Edigheim wegen schwerer Verstöße gegen das Gaststättenrecht geschlossen.
In Ludwigshafen wurden zwei Gaststätten in Edigheim wegen schwerer Verstöße gegen das Gaststättenrecht geschlossen.

Schock in Edigheim: Zwei Lokale wegen Lärmbeschwerden geschlossen!

In Ludwigshafen-Edigheim sorgt ein Vorfall um zwei Gaststätten für Aufregung. Am 25. Oktober 2025 hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) beide Lokale aufgrund massiver Verstöße gegen das Gaststättenrecht geschlossen. Den Anlass für die Kontrolle bildeten Lärmbeschwerden von Anwohnern, die bereits seit einer Weile immer wieder geäußert wurden. Laut Metropoljournal traten die Beamten um etwa 0.40 Uhr ein, doch der 42-jährige Betreiber zeigte sich äußerst uneinsichtig und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Er flüchtete in sein Lokal und verriegelte die Tür, was dazu führte, dass die Polizei ausrücken musste.

Bei der anschließenden Kontrolle wurde in der ersten Gaststätte nicht nur laute Musik festgestellt, sondern auch zwei minderjährige Jugendliche und illegale Geldspielautomaten ohne gesetzliche Firmierung. Ein verantwortlicher Aufsichtsführender war an diesem Abend nicht vor Ort. In der zweiten Gaststätte entdeckten die Beamten weitere Mängel, unter anderem einen zugestellten Notausgang und das Fehlen einer Getränkekarte. Nach diesen gravierenden Funden schloss der KVD beide Lokale und sicherte mehrere Geldspielgeräte. Die Stadtverwaltung prüft nun den Entzug der Gaststättenerlaubnis des Betreibers.

Hintergrund der Beschwerden

Die Lärmbeschwerden, die zu dieser Kontrolle führten, wurden bereits am 21. September 2025 geäußert, als die Polizei und der KVD wegen lauter Musik in die Gaststätte gerufen wurden. Auch damals waren mehrere Kinder unter drei Jahren anwesend, und der Betreiber, ein 41-Jähriger, war zunächst nicht bereit, die Veranstaltung aufzulösen. Obwohl er später einlenkte und begann, Gäste hinauszuweisen, wurde ein Gast in Gewahrsam genommen, nachdem er sich weigerte, den Ort zu verlassen. Solche Vorfälle haben offenbar ein Ausmaß erreicht, dass nun drastische Maßnahmen erforderlich sind. Laut ludwigshafen.de war der KVD bereits zuvor wegen ähnlicher Beschwerden vor Ort.

Rechtliche Konsequenzen und Lärmschutz

Die Problematik rund um Lärmbelästigungen ist ein heißes Eisen, das viele Gastronomiebetriebe betrifft. Ein Beispiel zeigt, dass Klagen zur Unterlassung von Lärmemissionen, insbesondere in Wohngebieten, nicht unüblich sind. Ein Urteil aus Offenburg, das einen Betreiber dazu verurteilt, Geräuscheinwirkungen über 40 dB(A) nachts zu unterlassen, verdeutlicht, wie ernst solche Beschwerden genommen werden können. Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz zeigt, dass Gerichte den Schutz von Anwohnern vor übermäßigen Lärmemissionen ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Die aktuelle Situation in Ludwigshafen-Edigheim könnte nicht nur für den Betreiber Folgen haben, sondern auch für die Nachbarschaft, die möglicherweise von den Lärmbelästigungen betroffen ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge weiterentwickeln und ob hier ein Umdenken im Sinne des Lärmschutzes stattfinden wird.