Rentenbescheide im Briefkasten: So erleichtern sie die Steuererklärung!

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Die Deutsche Rentenversicherung versendet ab Januar 2026 Rentenbescheide an Rentner in Rheinland-Pfalz zur steuerlichen Nutzung.

Die Deutsche Rentenversicherung versendet ab Januar 2026 Rentenbescheide an Rentner in Rheinland-Pfalz zur steuerlichen Nutzung.
Die Deutsche Rentenversicherung versendet ab Januar 2026 Rentenbescheide an Rentner in Rheinland-Pfalz zur steuerlichen Nutzung.

Rentenbescheide im Briefkasten: So erleichtern sie die Steuererklärung!

Ein wichtiger Brief steht für viele Rentner in Deutschland ins Haus: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt seit heute die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2025. Diese Mitteilung, die jährlich zwischen Januar und Ende Februar zugestellt wird, enthält alle relevanten Informationen zur Rente und vereinfacht damit das Ausfüllen der Steuererklärung.

Die Rentenbezugsmitteilungen sind besonders hilfreich, da sie steuerrechtlich relevante Daten enthalten, die das Finanzamt direkt erhält. Die DRV übermittelt diese Informationen automatisch bis zum letzten Tag des Monats Februar, was für viele Rentner eine Erleichterung darstellt. Bislang war es erforderlich, die „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ auszufüllen, doch die aktuelle Mitteilung macht dies überflüssig. Damit haben Rentner bei der Steuererklärung weniger Aufwand und können sich einfacher auf die wesentlichen Angaben konzentrieren. T-Online hebt hervor, dass die Erklärung nun auch in den meisten Fällen förmlich weniger kompliziert wird.

Rentenbezugsmitteilung und Steuerpflicht

Die Rentner müssen allerdings beachten, dass eine Steuererklärung erforderlich ist, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Wer darunter bleibt, ist in der Regel nicht steuerpflichtig. Wer dies jedoch freiwillig einreichen möchte, kann dies selbstverständlich tun, um eventuell Steuervorteile zu nutzen. Deutsche Rentenversicherung informiert dazu umfassend.

Die Rentenbezugsmitteilung gibt auch Auskunft darüber, welche Werte in die Steuerformulare eingetragen werden müssen. Wer ein Steuerberechnungsprogramm wie Elster nutzt, kann seine Daten selbst eintragen; die Mitteilung enthält genaue Anweisungen zur Handhabung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Rentenbezugsmitteilung erstmals online anzufordern, was den Prozess für viele Rentner zusätzlich erleichtert.

Wussten Sie bereits, dass der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente grundsätzlich vom Jahr des Rentenbeginns abhängig ist? Dies bedeutet, dass Rentner, die in den letzten Jahren in Rente gegangen sind, auf unterschiedliche Freibeträge achten müssen. Die Regelungen zur Besteuerung sind sehr individuell und können sich auch bei Rentenerhöhungen nicht ändern. Vereinigte Lohnsteuerhilfe bietet in diesem Bereich Unterstützung und Informationen an, die nützlich sein könnten.

Um unangenehme Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Rentner, wenn sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, rechtzeitig handeln. Das Finanzamt muss, falls nötig, informiert werden, insbesondere wenn andere Einkünfte hinzugekommen sind. Informationen dazu, wie Rentner ihre Steuerpflicht im Blick behalten können, finden sich ebenfalls in den Materialien zur Rentenbezugsmitteilung.

Insgesamt bringt die Rentenbezugsmitteilung eine Erleichterung für viele Rentner mit sich, die durch die automatisierte Übergabe der Daten an die Finanzämter zusätzlich Zeit und Aufwand sparen. Es ist ratsam, auch die zusätzlichen Informationen und Anleitungen sorgfältig zu studieren, um geargente Herausforderungen zu meistern.