Altrip im Gebühren-Schock: Arbeitsgruppe prüft Abwasser-Vereinheitlichung!

Altriper FWG fordert erneut die Vereinheitlichung der Abwassergebühren. Eine Arbeitsgruppe untersucht die Möglichkeiten.

Altriper FWG fordert erneut die Vereinheitlichung der Abwassergebühren. Eine Arbeitsgruppe untersucht die Möglichkeiten.
Altriper FWG fordert erneut die Vereinheitlichung der Abwassergebühren. Eine Arbeitsgruppe untersucht die Möglichkeiten.

Altrip im Gebühren-Schock: Arbeitsgruppe prüft Abwasser-Vereinheitlichung!

In den letzten Wochen hat das Thema Abwassergebühren in der Verbandsgemeinde Rheinauen wieder für hitzige Diskussionen gesorgt. Vor allem die FWG Altrip möchte einen Beschluss kippen, der bereits im März 2022 gefasst wurde. Damals entschieden sich die Mitglieder des Verbandsgemeinderates mit einem knappen Ergebnis von 19 zu 18 Stimmen gegen die Vereinheitlichung der Abwassergebühren. Dieser Beschluss sorgt bis heute für Unmut und ist nun neu auf der Agenda, wie Rheinpfalz berichtet.

Uwe-Peter Schreiner, der Fraktionssprecher der FWG, stellte am 17. Juni einen neuen Antrag zur Vereinheitlichung der Gebühren vor. Er begründet dies mit der Tatsache, dass die Abstimmung von 2022 entgegen der Erwartungen ausgefallen sei. Diese Kontroversen haben zudem Lothar Ritthaler von der CDU auf den Plan gerufen, der Widerspruch gegen die Anschuldigungen der Altriper Lokalpolitiker erhob. Ritthaler erklärte, dass es im Vorfeld der Abstimmung keine Absprachen gegeben habe und die Behauptungen über Versprechungen nicht belegbar sind.

Die Abwassergebühren im Vergleich

Eine Untersuchung der Abwassergebühren hat ergeben, dass die Altriper Bürger die höchsten Gebühren innerhalb der Verbandsgemeinde zahlen, gefolgt von den Neuhofenern. Weniger zur Kasse gebeten werden die Waldseer und Otterstadter, die sich über niedrigere Gebühren freuen dürfen. Um diese Ungleichheit anzugehen, soll nun eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die geeignete Maßnahmen zur möglichen Vereinheitlichung der Abwassergebühren prüfen wird. Hierbei wird die rechtliche Grundlage, die sich aus dem Kommunalabgabengesetz speist, eine wesentliche Rolle spielen, wie Wikipedia erläutert.

Abwassergebühren stellen Kommunalabgaben dar, die für die Nutzung öffentlicher Abwasserbeseitigungseinrichtungen erhoben werden. Die Gebühren richten sich nach einer Gebühren-Satzung und sind nur dann zu zahlen, wenn die entsprechenden Dienstleistungen auch in Anspruch genommen werden. Die Berechnungsgrundlagen dürfen dabei dem Gleichheitssatz und dem Äquivalenzprinzip entsprechen. Diverse Arten von Abwassergebühren, wie Einleitungsgebühren oder Grundgebühren, sind u.a. Voraussetzung für die nachhaltige Finanzierung der Abwasserwirtschaft.

Die aktuelle Situation für Altrip und die Nachbargemeinden

Die Benachteiligung der Altriper gilt es nun zu überprüfen. Ein wichtiger Punkt wird sein, wie die Gebührenbemessung tatsächlich erfolgt. Oft wird hierzu der sogenannte Frischwassermaßstab verwendet, der die tatsächliche Nutzung erfasst. Besondere Beachtung sollten auch die deklarierten Mindestgebühren erhalten, die sicherstellen, dass die anfallenden Kosten gedeckt werden können, eine Anforderung, die denkbar wichtig ist, wie auch auf vg-rheinauen nachzulesen ist.

Inmitten dieser Diskussionen um die vernünftige Handhabung der Abwassergebühren bleibt die Hoffnung, dass die gebildete Arbeitsgruppe bald tragfähige Lösungen für eine gerechtere Gebührenstruktur findet. Schließlich soll die Abwasserbeseitigung für alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde erschwinglich und gerecht bleiben.