Betrunkener E-Scooter-Fahrer verursacht Unfall und landet im Krankenhaus!

Ein 23-Jähriger verursachte in Rhein-Pfalz-Kreis einen E-Scooter-Unfall unter Alkoholeinfluss. Hinweise auf Trunkenheit beim Beifahrer.

Ein 23-Jähriger verursachte in Rhein-Pfalz-Kreis einen E-Scooter-Unfall unter Alkoholeinfluss. Hinweise auf Trunkenheit beim Beifahrer.
Ein 23-Jähriger verursachte in Rhein-Pfalz-Kreis einen E-Scooter-Unfall unter Alkoholeinfluss. Hinweise auf Trunkenheit beim Beifahrer.

Betrunkener E-Scooter-Fahrer verursacht Unfall und landet im Krankenhaus!

Ein Zusammenstoß mit ernsten Folgen ereignete sich am Freitagabend in der Kölner Straße Am Kanal. Ein 23-Jähriger war mit seinem E-Scooter unterwegs, als er gegen 21 Uhr einen Unfall hatte. Der Fahrer fiel durch seinen Alkoholgeruch auf und wurde zum Atemalkoholtest gebeten. Das Ergebnis war alarmierend: Bei 1,39 Promille hatte er die zulässige Grenze weit überschritten. Er erlitt dabei leichte Verletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet, was ihn in eine rechtlich prekäre Lage bringt, denn ab 1,1 Promille drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch mögliche Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Besonders dramatisch wird die Situation durch die Tatsache, dass sich ein 16-jähriger Beifahrer mit ihm im E-Scooter befand. Dieser wurde positiv auf Cannabis getestet, und es gibt Hinweise darauf, dass er möglicherweise selbst am Steuer des E-Scooters gesessen hat, bevor es zu dem Unfall kam. Auch für ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verdachts der Trunkenheitsfahrt eingeleitet. Bereits ein positives Testergebnis auf Drogen in Verbindung mit dem Fahren eines E-Scooters hat ernste rechtliche Konsequenzen, besonders wenn man bedenkt, dass sich die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer und Autofahrer gleicht, nämlich bei 0,5 Promille endet.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Kenntnis über die geltenden Gesetze ist entscheidend. Laut der Anwalt.de liegt die Promillegrenze für E-Scooter genau wie bei PKW bei 0,5. Für Fahrer unter 21 Jahren oder solche in der Probezeit gilt sogar ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Kurioserweise sind E-Skateboards und Hoverboards von diesen Regelungen nicht betroffen, da sie keine Lenkeinheit aufweisen. Wer bei einem E-Scooter zwischen 0,5 und 1,09 Promille erwischt wird, muss mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen, während Verbrauchswerte ab 1,1 Promille als Straftat gelten. Die Strafen können von Geldbußen bis zu einem Fahrverbot reichen.

Die Strafen sind dabei schlüssig gestaffelt: Bei einer Ersterfassung zwischen 0,5 und 1,09 Promille kann ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt werden. Treten Wiederholungsfälle auf, können die Bußgelder und damitzusammenhängenden Strafen exorbitant ansteigen. Bei über 1,6 Promille drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen und eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Es dürfte jedem klar sein: Das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss ist ein Glücksspiel, das man besser meiden sollte wobei die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen drastische Folgen haben können. Daher empfiehlt es sich, vor einer Fahrt mit einem E-Scooter den Konsum von Alkohol erheblich zu überdenken.

Fazit und Gedanken zur Sicherheit

Die Ereignisse des Freitagabends in Köln verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig es ist, verantwortungsvoll mit Alkohol und E-Scootern umzugehen. Ein paar Drinks können schnell zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Daher sollten Fahranfänger und junge Fahrer, die oftmals unter dem Druck stehen, keinen Schaden zu nehmen, besonders vorsichtig sein. Die Verkehrssicherheit sollte immer an erster Stelle stehen, denn leider müssen wir erst dann an die Notwendigkeit von „schützenden Maßnahmen“ denken, wenn das Unheil bereits geschehen ist. In diesem Sinne: Denken Sie nach, bevor Sie sich auf Ihr Gefährt schwingen.