Rheinland-Pfalz verweigert AfD-Mitgliedern Zugang zum Staatsdienst!

Rheinland-Pfalz schränkt den Zugang von AfD-Mitgliedern zum Staatsdienst ein. Innenminister Ebling betont Verfassungstreue.

Rheinland-Pfalz schränkt den Zugang von AfD-Mitgliedern zum Staatsdienst ein. Innenminister Ebling betont Verfassungstreue.
Rheinland-Pfalz schränkt den Zugang von AfD-Mitgliedern zum Staatsdienst ein. Innenminister Ebling betont Verfassungstreue.

Rheinland-Pfalz verweigert AfD-Mitgliedern Zugang zum Staatsdienst!

In Rheinland-Pfalz bahnt sich eine richtungsweisende Veränderung im öffentlichen Dienst an. Am 11. Juli 2025 gab Innenminister Michael Ebling (SPD) bekannt, dass keine Mitglieder der AfD mehr im Staatsdienst eingestellt werden sollen. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Verschärfung der Einstellungspraxis, die darauf abzielt, Verfassungsfeinden den Zugang zu verwehren. Ebling erklärte, dass Bewerber künftig eine schriftliche Erklärung zur Verfassungstreue abgeben müssen, um sicherzustellen, dass sie keiner extremistischen Organisation, einschließlich der AfD, angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. Hierüber berichtet butenunbinnen.de.

Die AfD wird vom Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz beobachtet und gilt als „gesichert rechtsextrem“. Die Entscheidung zielt darauf ab, die Grundlage für eine vermeintlich sichere und demokratische Beamtenlaufbahn zu schaffen. Dies ist nicht nur eine lokale Angelegenheit; andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen prüfen ebenfalls Maßnahmen zur Überprüfung der Verfassungstreue bei Einstellungen, was zeigt, dass diese Problematik breitere Dimensionen annimmt. Auch im Saarland wird bereits eine sorgfältige Einzelfallprüfung bei Einstellungen im öffentlichen Dienst durchgeführt, während Hessen auf individuelle Prüfungen setzt.

Reaktionen auf die Entscheidung

Die AfD selbst hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz vorzugehen, die ihrer Meinung nach verfassungswidrig sei. Einige Politiker werfen Ebling vor, eine „Beweislastumkehr“ für Beamte zu verlangen, was auf parteiübergreifende Spannungen hinweist. Die CDU hat die Ankündigung als politische Inszenierung kritisiert und verlangt Rechtssicherheit in den Verfahren.

Verfahren und Anforderungen für Bewerber

Die neue Regelung zur Verfassungstreue, die auch eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift umfasst, ist entscheidend. Wer die Erklärung zur Verfassungstreue verweigert oder nicht ausreichend auf Zweifel reagieren kann, wird nicht eingestellt. Dies betrifft nicht nur aktiv Bewerbende, sondern auch solche, deren Zugehörigkeit zu einer als Verdachtsfall eingestuften Gruppe selbst schon Auschlusskriterien darstellen kann.

Diese Entwicklungen werfen Fragen auf über die künftige Zusammensetzung und Einstellungspolitik im öffentlichen Dienst. Sicher ist jedoch, dass Rheinland-Pfalz mit dieser Entscheidung einen bemerkenswerten Schritt hin zu einem klareren Umgang mit extremistischen Tendenzen im Staatsdienst macht – ein heißes Thema, das die Gemüter bewegt und auf baldmögliche Einigungen innerhalb der Bundesländer wartet.