SPD plant AfD-Verbot: Beweise sammeln und rechtsextremismus stoppen!

SPD plant AfD-Verbot: Beweise sammeln und rechtsextremismus stoppen!
In Deutschland wird die politische Debatte um die AfD zunehmend hitziger. Der jüngste SPD-Parteitag in Berlin hat einem bevorstehenden Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einen bedeutenden Schub gegeben. Einstimmig beschlossen die Delegierten, ein solches Verfahren vorzubereiten. Auch Alexander Schweitzer, der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, gibt seiner Unterstützung für diese Initiative Ausdruck, warnt jedoch gleichzeitig davor, voreilige Schlüsse zu ziehen und betont die Notwendigkeit, ausreichende Beweise zu sammeln, um die Verfassungswidrigkeit der AfD zu untermauern. „Da liegt was an,“ sprach er sich für eine fundierte Herangehensweise aus, bevor möglicherweise umfassende rechtliche Schritte eingeleitet werden, wie Tagesschau berichtet.
Der SPD-Parteitag hat die Gründung einer neuen Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschlossen, die nicht nur die Beweise für die AfD sammeln soll, sondern auch die Voraussetzungen für einen Antrag auf Verbot klären wird. Diese Arbeitsgruppe soll Material zusammentragen, um die rechtsextreme Ausrichtung der Partei nachzuweisen und damit die demokratische Grundordnung zu schützen. SPD-Chef Lars Klingbeil machte deutlich, dass nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch kein Taktieren mehr möglich sei. „Wir müssen handeln,“ so Klingbeil, „denn mit einer Partei, die demokratische Regeln missbraucht, ist kein fairer Wettbewerb möglich,“ ergänzt der SRF die Argumentation der Sozialdemokraten.
Ablauf eines Verbotsverfahrens
Doch wie funktioniert ein solches Vorgehen eigentlich? Ein Antragsverfahren kann nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung initiiert werden. Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Zulässigkeit des Antrags. Bei einem begründeten Hauptverfahren könnte die AfD schließlich als verfassungswidrig erklärt und aufgelöst werden. Allerdings sind die Hürden für ein solches Verfahren sehr hoch: Zwei Drittel der Richter müssten dem Beschluss zustimmen. In der Vergangenheit gab es in Deutschland nur zwei erfolgreiche Parteiverbote, nämlich gegen die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei Deutschlands, wie man auf der bpb nachlesen kann.
Zudem zeigt sich die Union, die CDU/CSU, skeptisch gegenüber den Rufen nach einem Verbotsverfahren. Bundeskanzler Friedrich Merz und der Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger halten die vorliegenden Erkenntnisse für unzureichend. Sie warnen sogar davor, dass ein ungewisser Ausgang eines Verbotsverfahrens die AfD stärken könnte und empfehlen stattdessen, politisch gegen die umstrittene Partei vorzugehen.
Obwohl das Thema polarisiert, ist die Einschätzung in der SPD und in weiteren Teilen der Gesellschaft klar: Ein robustes Handeln sei notwendig, um die demokratische Grundordnung zu bewahren und sicherzustellen, dass extremistische Parteien keinen Platz im politischen System haben. Dabei wird Rechtsextremismus als eine der größten Gefahren für die Demokratie in Deutschland wahrgenommen.