Stalking-Urteil: Wiederholungstäter verfolgt Frau und Tochter!

Stalking-Urteil: Wiederholungstäter verfolgt Frau und Tochter!
Ein 43-jähriger Mann aus der Region hat sich nun erneut mit dem Gesetz angelegt – und das nicht zum ersten Mal. Das Amtsgericht Landau hat ihn wegen Stalkings verurteilt. Diese neuste Verurteilung kommt nicht überraschend, war er doch bereits vorher aufgrund ähnlicher Delikte polizeilich in Erscheinung getreten. Die wiederholten Belästigungen der betroffenen Frau umfassen ein breites Spektrum an unrechtmäßigen Handlungen, darunter das Verfolgen der Frau, das Zerkratzen ihres Autos sowie das heimliche Tracking ihres Fahrzeugs. Besonders erschreckend dabei ist, dass er sogar vor der Schule der Tochter der Frau auftauchte, was die Situation zusätzlich eskalieren ließ.
Die Taten des Mannes verdeutlichen, wie ernsthaft und bedrohlich Stalking agiert. Ein Blick in die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass Stalking als schwere Belästigung oder Nachstellung, die oft als tätlicher Angriff gemäß § 1 OEG gewertet wird, ernst genommen wird. Insbesondere bei Fällen mit körperlichen Übergriffen überschreitet Stalking die Grenzen des erlaubten Verhaltens. Der Gesetzgeber hat mit dem Stalking-Gesetz, das am 31. März 2007 in Kraft trat, ein Zeichen gesetzt und deutlich gemacht, dass solches Verhalten strafwürdig ist. Die Auswirkungen auf die betroffenen Personen sind gravierend und oft unterschätzt.
Die Dimension des Stalkings
Eine aktuelle Studie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit im Auftrag der WEISSEN RING Stiftung zeigt, dass das Problem Stalking in Deutschland konstant bleibt. Im Jahr 2018 gaben 10,8% der Befragten an, betroffen zu sein; 2003 lag dieser Wert bei 11,6%. Frauen sind dabei deutlich häufiger betroffen (14,4%) als Männer (5,1%). Hauptverursacher von Stalking sind oft Ex-Partner, und in der heutigen Zeit spielt auch das Cyber-Stalking eine immer größere Rolle. Es muss jedoch festgestellt werden, dass die Gesamtzahl der Betroffenen durch die digitale Nachstellung nicht signifikant gestiegen ist.
Die psychischen und physischen Auswirkungen von Stalking auf die Betroffenen sind nicht zu unterschätzen. Viele suchen professionelle Hilfe, sei es wegen ihrer psychischen Gesundheit oder um sich rechtlich beraten zu lassen. Interessant ist, dass laut der Studie 34,8% der Stalking-Opfer 2018 Hilfe suchten – ein Anstieg im Vergleich zu 27% im Jahr 2003. Dennoch empfinden 52,1% der Betroffenen die rechtlichen Möglichkeiten als unzureichend.
Schutz für die Opfer
Der WEISSE RING bietet anonyme Onlineberatung und Unterstützung über ein Opfer-Telefon an, und stellt zudem ein kostenloses Stalking-Tagebuch zur Verfügung, um Betroffenen zu helfen, ihre Erlebnisse festzuhalten. Dieses Angebot ist ein wichtiger Schritt, da viele Betroffene oft nicht wissen, wie sie sich rechtlich absichern können.
Das Urteil des Amtsgerichts Landau stellt einen weiteren Schritt in der Bekämpfung des Stalkings dar. Die vorliegenden Taten des Wiederholungstäters sind ein eindringlicher Appell, das Stalking ernst zu nehmen und die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um betroffene Personen zu schützen. Es bleibt zu hoffen, dass solche Fälle in Zukunft seltener werden und dass die rückläufige Entwicklung von Stalking durch präventive Maßnahmen und Aufklärung weiter vorangetrieben wird.
Weitere Informationen zu Stalking sowie eine umfassende Beratung erhalten Interessierte auf den Webseiten von Rheinpfalz, Juraforum und WEISSE RING Stiftung.