Neues Leben für das Brauereigelände: Umbau startet trotz Widrigkeiten!

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Der Investor Manfred Schenk plant, das ungenutzte Brauereigelände in Zweibrücken nach rechtlichen Hürden neu zu entwickeln.

Der Investor Manfred Schenk plant, das ungenutzte Brauereigelände in Zweibrücken nach rechtlichen Hürden neu zu entwickeln.
Der Investor Manfred Schenk plant, das ungenutzte Brauereigelände in Zweibrücken nach rechtlichen Hürden neu zu entwickeln.

Neues Leben für das Brauereigelände: Umbau startet trotz Widrigkeiten!

Das einst blühende Brauereigelände an der Hofenfelsstraße in Zweibrücken steht seit geraumer Zeit im Fokus der Diskussion. Unter dem lästigen Wildwuchs bleibt das Potenzial des Areals ungenutzt, was den Anwohnern ein Dorn im Auge ist. Ihre Klagen haben bis dato das Vorankommen von geplanten Bauvorhaben gehemmt, doch der Investor Manfred Schenk gibt sich kämpferisch. Wie Die Rheinpfalz berichtet, möchte er im Frühjahr 2026 mit der Weiterverarbeitung der Pläne beginnen.

Doch die Situation gestaltet sich kompliziert. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat den bisherigen Bebauungsplan für das „Quartier Altes Brauereigelände“ für rechtswidrig erklärt, was den gesamten Fortschritt ins Wanken gebracht hat. Der Stadtrat hat daraufhin einstimmig beschlossen, ein neues Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Das bedeutet: Ein frischer Wind weht durch die Planung, wie die Saarbrücker Zeitung vermeldet. Diese grundlegende Neubewertung könnte dennoch eine positive Wende bringen und das lange brach liegende Gelände revitalisieren.

Neue Pläne für das Gelände

Claudia Lennartz, die Geschäftsführerin des Planungsbüros Agsta Umwelt, bestätigte, dass der neue Bebauungsplan von Grund auf erstellt wird. Hierbei müssen auch Verkehrs-, Lärm- und Umweltgutachten überarbeitet werden. Schenk hatte ursprünglich mit minimalen Verzögerungen gerechnet, doch nun wird das neue Verfahren voraussichtlich ein Dreivierteljahr in Anspruch nehmen. Trotz der unerwarteten Hürden bleibt ein gewisses Potenzial erhalten: Der neue Plan hat zwei separate Baugebiete im Blick: ein allgemeines Wohngebiet und ein urbanes Gebiet an der Hofenfelsstraße. Diese Trennung könnte sowohl Wohnraum als auch Einzelhandel fördern, jedoch ist die Verkaufsfläche auf maximal 400 Quadratmeter begrenzt.

Die Berücksichtigung der Nachbarbeanstandungen bleibt hingegen in der Schwebe. Unklar ist, ob die bestehenden Klagen der Nachbarn in die Neugestaltung einfließen werden. Dennoch wird angestrebt, im Wohngebiet eine lockerere Bebauung zu realisieren. Die geplante Bebauung sieht bis zu vier Vollgeschosse vor, die mit technischen Aufbauten ergänzt werden können. Interessanterweise trägt der Investor die Kosten für die neuen Planungsverfahren selbst.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Inmitten dieser Entwicklungen spielt das öffentliche Baurecht eine entscheidende Rolle. Gemeinden haben das Recht auf Selbstverwaltung, das ihnen erlaubt, die Flächennutzung autonom festzulegen, wie Das Umweltbundesamt erläutert. Diese Regelungen sind entscheidend für die zukünftige Nutzung der Fläche und sollen nicht nur den Wohnraumdruck verringern, sondern auch flächensparende Lösungen fördern.

Die finale Gestaltung des Areals könnte ein interessantes Stadtbild abgeben und das Ziel unterstützen, ungenutzte Flächen in lebendige Quartiere umzuwandeln. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die lokale Verwaltung den neuen Bebauungsplan umsetzen kann und ob dabei Rücksicht auf die Anwohner genommen wird. Eines ist jedoch gewiss: Da liegt was an in Zweibrücken und der Weg zur neuen Nutzung des Brauereigeländes wird spannend bleiben.