Werde Sachbearbeiter im Ausländerwesen – Bewirb dich jetzt!

Stellenangebot in der Südwestpfalz: Sachbearbeiter/in im Ausländerwesen gesucht. Bewerbungsfrist bis 13.07.2024.

Stellenangebot in der Südwestpfalz: Sachbearbeiter/in im Ausländerwesen gesucht. Bewerbungsfrist bis 13.07.2024.
Stellenangebot in der Südwestpfalz: Sachbearbeiter/in im Ausländerwesen gesucht. Bewerbungsfrist bis 13.07.2024.

Werde Sachbearbeiter im Ausländerwesen – Bewirb dich jetzt!

Am 27. Juni 2025 bietet die Kreisverwaltung Südwestpfalz eine interessante Möglichkeit für alle, die sich im Bereich Ausländerwesen engagieren möchten. Gesucht wird eine/n Sachbearbeiter/in im Ausländerwesen (m/w/d), die/der Teil der Abteilung für Ordnung, Verkehr, Brand- und Bevölkerungsschutz wird. In dieser Vollzeitstelle (unbefristet, Besoldungsgruppe A 9 LBesG) liegen spannende Aufgaben bereit, die weitreichende Verantwortung mit sich bringen.

Die Tätigkeitsbereiche sind vielfältig: Dazu gehören die Sachbearbeitung im allgemeinen Ausländerrecht, die Betreuung von EU-Bürgern, das Führen von Asylakten und die Mitarbeit an Dublin-Überstellungen sowie Abschiebungen. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe sucht die Verwaltung Bewerber mit einer Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt oder anderen geeigneten Qualifikationen und entsprechenden Erfahrungen im Verwaltungsbereich.

Wichtige Anforderungen

Die Erwartungen an die Bewerber sind klar: Eine gründliche Basis im Verwaltungsrecht wird erwartet, ergänzt durch Erfahrungen in einem Amt der Besoldungsgruppe A 8 LBesG. Gute Kenntnisse der Standard-Office-Programme sollten ebenso vorhanden sein wie die Fähigkeit zur Einarbeitung in spezifische EDV-Software. Selbstständigkeit, Bürgerorientierung und Englischkenntnisse runden das Profil ab. Die Bewerbungsfrist endet am 13. Juli 2024.

Wer sich für diese Stelle interessiert, sollte seine Bewerbungsunterlagen an die Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abteilung Zentrale Aufgaben, senden oder per E-Mail an personal@LKsuedwestpfalz.de einreichen. Vorab können Fragen gerne an Frau Burgey (l.burgey@LKsuedwestpfalz.de) gerichtet werden. Interessierte Menschen mit Behinderung sind besonders willkommen, und Teilzeitbeschäftigungen sind ebenfalls möglich.

Dublin-Verfahren im Rahmen des Asylrechts

In einem anderen Zusammenhang, der immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist das Dublin-Verfahren beim Umgang mit Asylanträgen. Dieses Verfahren, das auf der Dublin-III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013 basiert, stellt sicher, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird. Das dient dazu, die Sekundärwanderung von Asylbewerber:innen innerhalb der EU zu steuern.

Das Verfahren beginnt, sobald ein Antrag in einer Außenstelle oder einem Ankunftszentrum gestellt wird. Hierbei wird im persönlichen Gespräch, gemäß Artikel 5 der Dublin III-Verordnung, festgestellt, welcher Mitgliedstaat für den Antrag zuständig ist und ob es Abschiebungshindernisse gibt. Im Falle von Anhaltspunkten für andere Mitgliedstaaten wird die Akte entsprechend weitergeleitet, und ein Übernahmeersuchen wird geprüft.

Einschnitte und Fristen

Die Menschen, die durch das Dublin-Verfahren betroffen sind, haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen zu klagen oder einen Antrag auf aufschiebende Wirkung zu stellen. Wenn Fristen nicht eingehalten werden, etwa bei der Überstellung, wird Deutschland zum zuständigen Mitgliedstaat. Dies zeigt, wie wichtig eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern ist, um Asylverfahren effizient abzuwickeln.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln und welche Auswirkungen das auf die lokale Verwaltung in der Südwestpfalz haben wird. Es ist jedoch entscheidend, dass sowohl Verwaltung als auch Antragsteller gut informiert sind, um die Herausforderungen, die im Bereich Ausländerrecht und Asylverfahren entstehen, erfolgreich zu meistern.