Hohe Kosten für Contwiger Kinderhort: Sicherheitsrenovierung nötig!

Hohe Kosten für Contwiger Kinderhort: Sicherheitsrenovierung nötig!
Der Contwiger Kinderhort in Köln steht vor einem teuren Sanierungsprojekt. Architekt und Gemeinde haben die Notwendigkeiten erörtert, nachdem ein defekter Handlauf an der Sandsteintreppe entdeckt wurde. Laut dem Bericht von Rheinpfalz ist die Forderung des Architekten auf satte 35.000 Euro für die Installation eines neuen Treppengeländers und von Rauchmeldern zurückzuführen. Doch damit nicht genug: Der Austausch des Geländers allein reicht nicht aus, da auch die Sandsteinoberflächen saniert werden müssen. Diese unerwarteten Ausgaben werfen neue Fragen zur finanziellen Verantwortung auf, denn der Träger des Kinderhorts ist die Kirche, während die Gemeinde für die Unterhaltung des Gebäudes verantwortlich ist.
Angesichts der Tatsache, dass sichere Treppen und Rampen in Kindertageseinrichtungen von großer Bedeutung sind, stellt sich die Frage, wie die Gemeinde künftig mit solchen Projekten umgehen wird. Treppen in Kitas sind nicht nur wichtig für die Beweglichkeit der Kinder, sie müssen auch sicher und kindgerecht gestaltet sein. Laut sichere-kita.de sind gerade Treppenläufe in Neubauten den gewendelten Modellen vorzuziehen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Es gelten strenge Sicherheitsanforderungen, wie rutschhemmende Trittflächen und gleichmäßige Treppensteigungen, was in diesem Fall besondere Beachtung finden sollte.
Hohe Anforderungen an Sicherheit
Der Contwiger Kinderhort muss den Standards für eine sichere Kindertagesstätte gerecht werden. So gehören ausreichend Platz für Spiel und Lernen, ergonomisches Mobiliar und eine kindgerechte Umgebung zu den Grundpfeilern, die für das Wohlbefinden der Kinder sorgen. Die Sicherheit spielt hierbei eine zentrale Rolle. DGUV forciert unter anderem die sichere Gestaltung von Verkehrswegen und Gebäuden sowie den Schutz der Kinder vor Verletzungsgefahren.
In mehrgeschossigen Einrichtungen wie dem Contwiger Kinderhort ist zusätzlich ein zweiter Flucht- und Rettungsweg erforderlich. Ein zweites Treppenhaus oder eine Außentreppe ermöglichen hier die geforderte Sicherheit. Dies zeigt sich auch in den Vorgaben, wonach bei größeren Treppenverläufen ein Zwischenpodest nach maximal 18 Stufen erforderlich ist.
Auch beim Thema Rampen gibt es klare Richtlinien, die den Zugang für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl sichern sollen. Die Vorschriften geben vor, dass Rampen maximal 6 % Neigung aufweisen und mit Handläufen ausgestattet sein müssen. Dabei wird auch viel Wert auf die Ergonomie und Verkehrssicherheit gelegt, Eigenschaften, die für den Alltag in einem Kinderhort unerlässlich sind.