Bundesverfassungsgericht: Keine Mitschuld Deutschlands an Drohnenangriffen!

Bundesverfassungsgericht: Keine Mitschuld Deutschlands an Drohnenangriffen!
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht heute, am 15. Juli 2025, eine Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsbürger gegen Deutschland zurückgewiesen. Die Kläger hatten sich mit ihrer Klage auf einen US-Drohnenangriff im August 2012 bezogen, bei dem mehrere Zivilisten ums Leben kamen, darunter auch Angehörige der Kläger.
Die Kläger machten geltend, dass die Drohnenangriffe, die von der Air Base in Ramstein aus gesteuert werden, völkerrechtswidrig seien, da die USA nicht ausreichend zwischen Zivilisten und Terroristen unterscheiden würden. Der Fall wirft entscheidende Fragen über die deutsche Mitverantwortung und die Schutzpflicht gegenüber ausländischen Bürgern auf, insbesondere in einem Kontext, in dem deutsche Militärbasen international eine Rolle spielen.
Die Rolle Deutschlands im US-Drohneneinsatz
Ramstein wird als zentraler Knotenpunkt für die Steuerung von Drohnen angesehen. Das Steuerungssignal wird über ein Unterwasserglasfasernetzwerk nach Ramstein und anschließend per Satellit in den Jemen transferiert, wo die Einsätze erfolgen. Die Bundesregierung sieht jedoch keine Mitverantwortung, da sie lediglich technische Daten weiterleitet und nicht direkt in die militärischen Operationen involviert ist. Tagesschau berichtet, dass die Regierung bereits Maßnahmen ergriffen hat, um die Einhaltung des Völkerrechts durch die USA zu gewährleisten.
Das Gericht stellte klar, dass Deutschland grundsätzlich einen Schutzauftrag für die Menschenrechte hat, der auch für Auslandsbeziehungen gilt. Allerdings müssen dafür zwei Bedingungen erfüllt sein: Ein hinreichender Bezug zur Staatsgewalt Deutschlands und die ernsthafte Gefahr, dass systematisch Völkerrecht verletzt wird. In diesem konkreten Fall sah das Gericht keinen solchen Bezug und wies die Beschwerde als unbegründet zurück.
Kritik an US-Drohnenangriffen und die politische Dimension
Die Entscheidung hat weitreichende politische und rechtliche Implikationen, insbesondere was das Verhältnis zu den USA betrifft. Die Klägerei erweckt in der Öffentlichkeit Fragen darüber, ob deutsche Grundrechte auch für Menschen im Jemen gelten und welche Verpflichtungen Deutschland hinsichtlich der Schutzpflichten gegenüber Ausländern hat. Die SR info Nachrichten heben hervor, dass die politische Diskussion über die Nutzung von Ramstein und die Rolle Deutschlands im internationalen Völkerrecht weiterhin intensiv bleiben dürfte.
Das Gericht bedauerte, dass die Kläger nicht ausreichend nachweisen konnten, dass eine ernsthafte Gefahr systematischer Verletzungen des Völkerrechts durch die USA besteht. Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass in Zukunft ähnliche Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland weiter zurückgewiesen werden, was die rechtliche Situation für die jemenitische Bevölkerung wenig改善 könnte.
Wie die rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig gestaltet werden, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass die Thematik der Drohnenangriffe und die damit verbundene Verantwortung Deutschlands auch in der politischen Debatte hoch im Kurs bleiben wird.