Grüne fordern Reform des Medienstaatsvertrags für mehr lokale Vielfalt!
Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein fordern Reform des Medienstaatsvertrags für mehr lokalen Hörfunk und Medienvielfalt.

Grüne fordern Reform des Medienstaatsvertrags für mehr lokale Vielfalt!
Gestern war ein großer Tag für den lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein: Der Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen hat einen einstimmigen Antrag zur Reform des Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein (MStV HSH) beschlossen. Die Grünen streben an, die Hürden für lokale private Hörfunkanbieter abzubauen und damit die Medienlandschaft im Land zu beleben. Der Antrag fordert eine umfassende Öffnung für lokale Programme und ein Ende der Beschränkungen, die derzeit den Zugang zu Frequenzen und Sendegebieten einschränken.
Im Kern geht es darum, den § 30 des MStV HSH zu streichen, der lokale Hörfunkprogramme lediglich in bestimmten Regionen wie Lübeck oder Sylt erlaubt. Initiativen, Vereine und kleinere Veranstalter sollen zukünftig die Chance erhalten, ihre Programme landesweit zu senden. Diese Forderung reagiert auf die seit Jahren kritisierten regulatorischen Ungleichheiten im Landesfunkwesen. Beispielsweise darf ein dänischer Sender in Flensburg senden, während lokale Flensburger Anbieter bislang außen vor bleiben müssen.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Zur Unterstützung neuer Initiativen sieht der Antrag vor, dass während der Übergangszeit auf DAB+ neue lokale Anbieter fünf Jahre lang Programme sowohl über DAB+ als auch, sofern technisch machbar, über UKW ausstrahlen dürfen. Auch eine Überarbeitung des § 14 ist geplant, um nichtkommerzielle und kommerzielle Anbieter gleichzustellen und so eine größere Vielfalt im Hörfunk zu ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Antrags ist die Begrenzung von Medienkonzentration. Marktbeherrschende Unternehmen sollen keine Anteile an lokalen privaten Radioprojekten haben dürfen. Dies soll dem Schutz der Medienvielfalt dienen und verhindern, dass dominante Marktakteure die Kontrolle über lokale Inhalte übernehmen. Hierbei berufen sich die Grünen auf den Artikel 5 des Grundgesetzes, der den freien Zugang zu Informationen garantiert.
Hintergrund und Kontext
Die Anliegen der Grünen finden sich in einem breiteren Kontext des Medienstaatsvertrags, der seit dem 1. März 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rundfunk und Telemedien in Schleswig-Holstein regelt. Der Medienstaatsvertrag, der am 7. November 2020 in Kraft trat, ersetzt den alten Rundfunkstaatsvertrag von 1991 und ist Teil eines umfassenden Regelwerks, das die Medienvielfalt und den Pluralismus in Deutschland sichert. Hierzu zählen Regelungen zu Programmauftrag, Jugendschutz, Werbung und mehr, die aktuell fortlaufend aktualisiert werden, um den Bedürfnissen des sich wandelnden Medienmarktes Rechnung zu tragen schleswig-holstein.de berichtet.
Besonders hervorzuheben ist, dass die 16 deutschen Länder sich auf Rundfunk- und Medienstaatsverträge verständigt haben, die von den jeweiligen Landesparlamenten ratifiziert werden müssen die-medienanstalten.de. Diese Verträge sind entscheidend für die Weiterentwicklung der Medienlandschaft in Deutschland und haben auch einen direkten Einfluss auf die lokale Berichterstattung und Informationsvielfalt.
Wie wird die CDU auf diesen Vorstoß reagieren? Die Grünen haben die Landtagsfraktion beauftragt, die Initiative in die Koalition einzubringen. Eine zukunftsweisende Reform des Medienstaatsvertrags steht ins Haus, und die politische Bereitschaft, das Thema Medienvielfalt hoch zu priorisieren, wird entscheidend sein für den Erfolg dieser Vorhaben.