Justiz unter Druck: OVG-Entscheidung gefährdet Pressefreiheit in SH!
Das OVG Schleswig-Holstein entscheidet, dass Presseauskunftsablehnungen als Verwaltungsakt gelten, was die Pressefreiheit betrifft.

Justiz unter Druck: OVG-Entscheidung gefährdet Pressefreiheit in SH!
Ein höchstrichterlicher Beschluss sorgt für Aufregung in der Medienlandschaft: Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass die Ablehnung einer presserechtlichen Auskunft durch Behörden als Verwaltungsakt zu werten ist. Dies bedeutet, dass Journalisten künftig nicht mehr direkt gegen solche Entscheidungen klagen können. Stattdessen müssen sie ein internes Widerspruchsverfahren durchlaufen, was unter Umständen leidenschaftlicher Berichterstattung im Weg stehen könnte. Dies berichtet LTO.
Die Entscheidung steht im Widerspruch zur bisherigen Praxis und zur Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts. Hintergrund des Falls war eine Anfrage der Bild-Zeitung zu einem sexualstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die von der Staatsanwaltschaft Flensburg abgelehnt wurde. Auf diese Ablehnung hin klagte die Bild-Zeitung, vertreten durch die Kanzlei Partsch & Partner, gegen das Land Schleswig-Holstein. Doch das OVG wies den Eilantrag zurück und stellte klar, dass der richtige Klageweg eine Verpflichtungsklage im Hauptsacheverfahren gewesen sei.
Im Fokus der Pressefreiheit
Diese neue Regelung wird als potenzielle Bedrohung für die Pressefreiheit angesehen. „Journalisten können bisher direkt Klage einreichen, wenn Behörden Anfragen nicht beantworten“, unterstreicht Welt. Mit dem Beschluss des OVG ist dieser direkte Zugang zur Justiz beschnitten, was die Möglichkeit einer schnellen und zeitnahen Berichterstattung erheblich erschwert.
Das Widerspruchsverfahren, das nun notwendig ist, hat keine festgelegte Maximaldauer. Dies bedeutet, dass Journalisten erst nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen können, wenn keine Reaktion erfolgt. Darüber hinaus müssen sie gegen jede verweigerte oder falsche Auskunft ein Widerspruchsverfahren einleiten. Der Druck auf die Medien wird somit spürbar erhöht.
Auswirkungen auf die Medienlandschaft
Die Auswirkungen dieser Entscheidung könnten weitreichend sein, nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in anderen Bundesländern, da kein einheitliches Pressegesetz auf Bundesebene existiert. Der OVG-Beschluss hat auch in juristischen Kreisen für Diskussionen gesorgt, da er als dogmatisch angreifbar und funktional verfehlt angesehen wird. Kritiker befürchten, dass er die Aktualität der Pressearbeit gefährdet und es Journalisten erschwert, an relevante Informationen zu gelangen.
Obwohl die Entscheidung den Zugang zu Informationen für Journalisten einschränkt, wird betont, dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, sofern ein öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug nachgewiesen werden können. Die Frage bleibt jedoch, wie sich diese neuen Regelungen langfristig auf die Medienberichterstattung auswirken werden.