Ferienwohnungen auf Sylt: Jetzt wird kontrolliert – Eigentümer aufgepasst!

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Der Kreis Nordfriesland prüft seit 2023 Ferienwohnungen auf Sylt zur Sicherstellung rechtlicher Genehmigungen und Wohnraumbalance.

Der Kreis Nordfriesland prüft seit 2023 Ferienwohnungen auf Sylt zur Sicherstellung rechtlicher Genehmigungen und Wohnraumbalance.
Der Kreis Nordfriesland prüft seit 2023 Ferienwohnungen auf Sylt zur Sicherstellung rechtlicher Genehmigungen und Wohnraumbalance.

Ferienwohnungen auf Sylt: Jetzt wird kontrolliert – Eigentümer aufgepasst!

Auf Sylt macht der Kreis Nordfriesland ernst: Seit Frühjahr 2023 werden die Ferienwohnungen auf der beliebten Insel systematisch geprüft. Hintergrund sind zahlreiche Fälle von Vermietungen, die ohne die notwendigen Baugenehmigungen stattfanden. Diese Überprüfungen zielen darauf ab, eine Balance zwischen dem dringend benötigten Dauerwohnraum für Einheimische und den Ferienunterkünften für touristische Gäste zu schaffen. In diesem Kontext plant die Gemeinde Sylt auch Anpassungen der Bebauungspläne, um den Wohnraum für die Insulaner zu sichern.

Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde beschlossen, den Bau neuer Ferienwohnungen im zentralen Bereich von Sylt zu verbieten. Der Bauausschuss hat einstimmig ein Beherbergungskonzept sowie eine Umsetzungsstrategie genehmigt, um die Umweltbelastungen durch den Tourismus zu reduzieren und zugleich einen nachhaltigeren Tourismus zu fördern. Doch was bedeutet das für die aktuellen Eigentümer von Ferienwohnungen? Das ist die Frage, die viele beschäftigt. Laut Sylter Spiegel müssen alle Eigentümer, die ihre Immobilien nicht baurechtlich genehmigt haben, ihre Vermietung umgehend einstellen.

Wichtige Informationen für Eigentümer

Eigentümer von Ferienwohnungen müssen sich damit auseinandersetzen, dass eine Baugenehmigung grundsätzlich erforderlich ist, wenn eine Wohnung als Ferienwohnung vermietet werden soll. Wichtig ist zudem, dass eine Nutzungsänderung beantragt werden muss, wenn eine genehmigte Dauerwohnung umgewidmet werden soll. Für Altbauten gelten jedoch besondere Ausnahmen: So sind beispielsweise Gebäude, die vor dem 1. August 1962 erbaut wurden, ohne gesonderten Antrag sowohl als Wohnung als auch als Ferienwohnung nutzbar. Diese Regelung gilt auch für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1977 erbaut wurden, solange kein Bebauungsplan vorhanden ist und die Wohnung genehmigt wurde.

Es ist jedoch entscheidend, dass keine ungenehmigten baulichen Änderungen vorgenommen wurden, da diese die Genehmigungsfähigkeit beeinflussen können. Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Nutzung sollten durch eine Prüfung der Bauunterlagen geklärt werden. Architekten können dabei helfen, die richtige Vorgehensweise zu finden. Für die Einsichtnahme in die Bauunterlagen stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung:

Ein Blick in die Zukunft

Die Kontrollen des Kreises Nordfriesland sind kein kurzfristiges Unterfangen. Die Überprüfungen erstrecken sich über mehrere Jahre, wobei Eigentümer genügend Zeit haben, um ihre Situation zu klären. Bis zu 18 Monate haben die Gemeinden Zeit, ihre Bebauungspläne anzupassen. Der Bürgermeister von Sylt betont die Bedeutung des Dauerwohnens für eine funktionierende Infrastruktur. Eine Analyse der Beratungsfirma Cima zeigt ein besorgniserregendes Verhältnis von 7.500 Ferienunterkünften zu 11.000 Dauerwohnungen auf der Insel. Solche Zahlen zeigen deutlich, dass Handlungsbedarf besteht.

Abschließend bleibt zu sagen: Wer als Eigentümer von Ferienwohnungen in Sylt auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich dringend mit den rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen. Für detaillierte Informationen und Unterstützung können auf den jeweiligen Internetseiten wie dem Gemeinde Sylt oder Kreis Nordfriesland nachgelesen werden. So ließen sich mögliche Probleme rechtzeitig aus dem Weg räumen und das eigene Ferienobjekt rechtssicher gestalten.