Elektronische Patientenakten: Ab Oktober sind Ärzte verpflichtet!

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Ab dem 1. Oktober 2025 sind elektronische Patientenakten in Arztpraxen verpflichtend, was die digitale Gesundheitsversorgung revolutioniert.

Ab dem 1. Oktober 2025 sind elektronische Patientenakten in Arztpraxen verpflichtend, was die digitale Gesundheitsversorgung revolutioniert.
Ab dem 1. Oktober 2025 sind elektronische Patientenakten in Arztpraxen verpflichtend, was die digitale Gesundheitsversorgung revolutioniert.

Elektronische Patientenakten: Ab Oktober sind Ärzte verpflichtet!

In der Gesundheitslandschaft der Bundesrepublik Deutschland stehen große Veränderungen ins Haus: Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakten (ePA) für Arztpraxen verpflichtend. Laut dem Schwarzwälder Bote haben bereits 1,37 Millionen Versicherte ihre ePA aktiviert, ein Anstieg von 170.000 seit Mitte Juli. Insgesamt gibt es bereits 45 Millionen ePAs. Diese Entwicklung wird von der AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann mit Spannung erwartet, denn sie prognostiziert, dass sich die Zahl der Versicherten, die mit der ePA in Berührung kommen, drastisch erhöhen wird.

Von den rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben seit Jahresbeginn etwa 70 Millionen eine ePA erhalten. Die Ärzte hatten zwar die Möglichkeit, die ePA bereits freiwillig zu nutzen, doch ab dem kommenden Monat gibt es hierfür keine Wahl mehr: Die Praxen sind verpflichtet, relevante Daten hochzuladen. Momentan nehmen 58.000 der insgesamt 98.500 Arztpraxen am ePA-System teil, darunter auch über 19.700 Zahnarztpraxen und 727 Kliniken.

Blick auf die Zukunft der ePA

Um der digitalen Transformation im Gesundheitswesen gerecht zu werden, müssen die Praxen bis zum Stichtag technisch aufgerüstet sein. Die Gematik rechnet damit, dass bis zum 1. Oktober mehr als 90 Prozent der Praxen und Apotheken bereit sind, das System zu nutzen. Wöchentlich werden derzeit bereits 1,9 Millionen Dokumente in die ePA hochgeladen, ein Zeichen für die lebendige Aktivität in diesem Bereich.

Die elektronische Patientenakte soll nicht nur Befunde und Laborwerte bündeln, sondern auch die Behandlung verbessern. Das Bundesgesundheitsministerium hebt hervor, dass Krankenkassen verpflichtet sind, ihre Versicherten umfassend über die Funktionsweise der ePA zu informieren und auch auf deren Rechte hinzuweisen. So können Patienten der Übermittlung und Speicherung ihrer Daten widersprechen, speziell bei sensiblen Informationen.

Ein Wettbewerb der Anbieter

Aktuell haben Privatversicherungen die Möglichkeit, ePAs anzubieten, jedoch bleibt dies vorläufig auf freiwilliger Basis. Momentan bieten fünf von 36 privaten Anbietern elektronische Patientenakten an. Bei den gesetzlichen Kassen ist das Interesse riesig: Bei der Techniker Krankenkasse nutzen bereits 800.000 Versicherte aktiv die ePA, während die Barmer über 300.000 aktive Nutzer verzeichnen kann.

Ein nicht unwesentlicher Aspekt ist die Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte, die verpflichtet sind, ihre Patienten darüber zu informieren, welche Daten in der ePA gespeichert werden und welche Rechte diese haben. Neben den positiven Aspekten der Digitalisierung ist es auch wichtig, das Bewusstsein für Datenschutz und Informationsfreiheit zu stärken. Die Neugestaltung des Gesundheitswesens ist also nicht nur eine Frage der Technik, sondern betrifft auch grundsätzliche Rechte der Bürger.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die elektronische Patientenakte eine Schlüsselrolle in der digitalen Gesundheitsversorgung spielt und einen verbindlichen Alltag für medizinische Fachkräfte und Patienten schaffen wird. Es bleibt spannend zu beobachten, wie die Herausforderungen der Umsetzung gemeistert werden.