UN-Rüge: Deutschland verletzt soziale Rechte von Flüchtlingen!
Der UN-Sozialausschuss kritisiert Deutschland wegen Sozialleistungsentzug für einen syrischen Flüchtling und fordert Abhilfe.

UN-Rüge: Deutschland verletzt soziale Rechte von Flüchtlingen!
In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Deutschland gerügt. Der Grund? Ein 20-jähriger syrischer Flüchtling, der im Dublin-Verfahren nach Deutschland kam, wurde von den Behörden nicht mit dem Lebensnotwendigen versorgt. Dies ist die erste Rüge dieses Ausschusses gegen Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den UN-Sozialpakt, wie PRO ASYL berichtet. Die vorläufige Anordnung, die am 17. Oktober 2025 erlassen wurde, fordert, dass der junge Mann umgehend untergebracht und unterstützt wird, nach einer langen Odyssee, die 2024 begann.
Der Betroffene, der im Sommer 2024 nach Deutschland floh, hatte zuvor in Malta Asyl beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erklärte Malta für sein Asylverfahren zuständig, was zur Folge hatte, dass er im Dezember 2024 sämtliche Unterstützung im Ilm-Kreis entzogen bekam. Dies war ein Ergebnis des neuen Asylbewerber-Leistungsgesetzes, das solche Streichungen für Dublin-Fälle erlaubt. Laut MDR hat der Flüchtling seitdem keinen geregelten Zugang mehr zu Unterkunft, Nahrung oder medizinischer Versorgung. Der Lebensunterhalt war nur dank der Hilfe von Freunden und Freiwilligen möglich.
Soziale Rechte im Fokus
Die Rüge des UN-Ausschusses zeigt die gravierenden Missstände im deutschen Asylsystem auf. Im Rahmen der neuen Regelungen, die Ende Oktober 2024 in Kraft traten, wurde Flüchtlingen im Dublin-Verfahren das Recht auf Sozialleistungen entzogen, mit einer vorübergehenden 14-tägigen Übergangsfrist. Experten hatten bereits vor der Einführung dieser Regelungen auf mögliche Rechtsverletzungen hingewiesen, doch die Ampelregierung setzte ihre restriktive Asylpolitik unbeirrt fort. Hierbei spielt auch die Einschätzung der Behörden eine Rolle, die häufig nicht prüfen, ob eine Rückreise nach Malta realistisch ist.
Die schwierige Situation wird auch durch die bunte Praxis der einzelnen Behörden verstärkt. Während einige noch Unterstützung anbieten, verweigern andere diese gänzlich. In Thüringen beispielsweise sind einige Landratsämter besonders restriktiv und versagen nicht nur Erwachsenen, sondern auch Kindern die nötigen Leistungen. Im Februar 2025 berichtete PRO ASYL von einem Fall in Baden-Württemberg, wo eine gesundheitlich angeschlagene Frau bei Minusgraden aus der Sozialhilfe gedrängt wurde. Der UN-Ausschuss sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte, da der Internationale Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte das Recht auf Wohnen, Nahrung, Gesundheit und soziale Sicherheit ohne Diskriminierung garantiert.
Juristische Auseinandersetzungen
Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Leistungsentzug sind weitreichend und kompliziert. Über 60 Gerichte in Deutschland haben in Eilverfahren den Leistungsentzug gestoppt, was zeigt, dass die bestehende Regelung auf europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Fußschmerzen beruht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Fall an ein Verwaltungsgericht verwiesen, was letztlich jedoch nicht zu einer Klärung führte. Der junge Mann hat sich nun mit Unterstützung seines Anwalts und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) an den UN-Sozialausschuss gewandt.
Die Ampelregierung rechtfertigt die Streichungen mit der Argumentation, dass Betroffene „freiwillig“ in den zuständigen Staat ausreisen könnten, was die Praxis jedoch stark in Frage stellt. Immer wieder zeigen Berichte, dass viele Flüchtlinge in den anderen EU-Staaten, zu denen sie zurückkehren sollen, schlechte Erfahrungen gemacht haben und Angst vor einer Rückkehr haben. Umso dringlicher fordern PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Thüringen eine sofortige Beendigung der Leistungenstreichungen für Flüchtlinge und die gesetzliche Abschaffung aller Kürzungen am Existenzminimum.