Schlecker-Familie zahlt nach 13 Jahren 800.000 Euro Schadensersatz!

Die Schlecker-Familie muss 800.000 Euro an Schadenersatz zahlen, 13 Jahre nach der Insolvenz des ehemaligen Drogerieimperiums.

Die Schlecker-Familie muss 800.000 Euro an Schadenersatz zahlen, 13 Jahre nach der Insolvenz des ehemaligen Drogerieimperiums.
Die Schlecker-Familie muss 800.000 Euro an Schadenersatz zahlen, 13 Jahre nach der Insolvenz des ehemaligen Drogerieimperiums.

Schlecker-Familie zahlt nach 13 Jahren 800.000 Euro Schadensersatz!

Die Geschichte des einst so mächtigen Drogerieimperiums Schlecker, das 1975 von Anton Schlecker gegründet wurde, nahm einen langen und beschwerlichen Verlauf. Nach der Insolvenz im Jahr 2012, die trotz der bereits vorhandenen Zahlungsunfähigkeit seit 2009 erfolgte, ist nun 13 Jahre später ein weiterer Meilenstein in diesem Fall erreicht. Die Schlecker-Familie muss nun eine Schadenssumme von 800.000 Euro an die insolvente Leiharbeitsfirma Meniar zahlen, wie Merkur berichtet.

Vor der Insolvenz beschäftigte das Unternehmen mehr als 50.000 Menschen und erwirtschaftete im Jahr 2010 einen Umsatz von stolzen 6,55 Milliarden Euro. Doch die Schattenseiten des Unternehmens wurden immer deutlicher, als 2012 die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Verfahren gegen Anton Schlecker wegen Verdachts auf Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott einleitete. Damals wurde auch die Strafbarkeit der Kinder Lars und Meike Schlecker thematisiert. Diese wurden 2017 zu Haftstrafen von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt, während Anton Schlecker selbst eine Bewährungsstrafe erhielt. Jetzt ist er 80 Jahre alt.

Die Verurteilung und die Schadenersatzforderung

Im vergangenen Jahr klagte der Insolvenzverwalter auf Schadensersatz in Höhe von 1,3 Millionen Euro, nachdem die Schlecker-Familie Gelder von der insolventen Leiharbeiterfirma Meniar erhalten hatte. Diese Firma hatte vor der Insolvenz von Schlecker Millionenbeträge an dessen Familie gezahlt und war nach der Insolvenz selbst insolvent geworden. Das Landgericht Zwickau verurteilte letztlich die Familie zur Zahlung von 1,35 Millionen Euro. Doch die Schlecker-Familie legte Berufung ein und argumentierte, dass der Vertrag persönlich zwischen Anton Schlecker und Meniar abgeschlossen wurde und es bereits Rückzahlungen gegeben habe.

Nach langem Hin und Her einigte sich das Oberlandesgericht Dresden auf einen Vergleich von 800.000 Euro, den die Schlecker-Familie schließlich akzeptierte. Damit sind die rechtlichen Auseinandersetzungen der Familie nun beendet und der Fall nach mehr als einem Jahrzehnt der Streitigkeiten zu einem Abschluss gekommen.

Ein Unternehmen mit radikalem Umbruch

Die Insolvenz des Unternehmens hatte katastrophale Folgen für viele Mitarbeiter. Mehr als 2.000 Schlecker-Filialen wurden geschlossen, was den Verlust von etwa 25.000 Arbeitsplätzen zur Folge hatte, überwiegend von Frauen besetzt. Der beeindruckende Aufstieg und der ebenso dramatische Fall von Schlecker sind ein Lehrstück über Unternehmensführung und Verantwortung. Es bleibt festzuhalten, dass die Schlecker-Familie trotz dieser gewaltigen finanziellen Verpflichtungen, die sie nun eingehen muss, auch in der Lage war, eine erhebliche Summe an Vermögen zu sichern, bevor die Insolvenz ausgesprochen wurde.

Zusammenfassend bleibt zu sagen: Die Tradition des Drogerieimperiums ist zwar passé, aber die Folgen der dramatischen Unternehmensgeschichte werden uns noch lange beschäftigen. Eine Sache ist klar: Die Vergangenheit holt jeden irgendwann ein – das gilt nicht nur für die Schlecker-Familie, sondern für die gesamte Branche.