Kampf gegen sexuellen Missbrauch: Anstieg der Fälle im Fokus
Mehr Transparenz im Kampf gegen Kindesmissbrauch
Frankfurt/Berlin (dpa) – Die Aufklärung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen hat im vergangenen Jahr eine leicht positive Entwicklung gezeigt. Entgegen der steigenden Zahl bekanntgewordener Fälle verdeutlicht das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2023, dass die Polizei immer noch von einem großen Dunkelfeld ausgeht.
Im Jahr 2022 wurden den Behörden insgesamt 16.375 Fälle gemeldet, in denen Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch wurden. Dies markiert einen Anstieg um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzlich wurden 1.200 Fälle von sexuellem Missbrauch an Jugendlichen registriert. Besonders alarmierend ist der Zuwachs um 7,4 Prozent auf rund 45.000 Fälle, bei denen Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Fokus standen, vor allem durch zahlreiche Hinweise aus dem Ausland.
Verbesserte Ermittlungsmethoden und Forderungen nach Gesetzesreformen
Das Bundeskriminalamt (BKA) betont in seinem Lagebild die enge Verbindung zwischen der Entdeckung von Missbrauchsfällen und polizeilichen Kontrollmaßnahmen sowie dem Anzeigeverhalten. Durch verstärkte polizeiliche Maßnahmen in den letzten Jahren konnte das Dunkelfeld merklich aufgehellt werden, heißt es in dem Bericht.
Des Weiteren weist das BKA darauf hin, dass Fälle, bei denen Hinweise auf ausländische Tatorte hindeuten und in Deutschland keine weiteren Ermittlungen möglich sind, nicht in die offizielle Statistik einfließen. Die begrenzte Speicherung von Telekommunikationsdaten, insbesondere IP-Adressen, wird als Hauptgrund für ungelöste Fälle und fehlende Informationen genannt.
Politische Maßnahmen zur Stärkung der Ermittlungsarbeit
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und das BKA setzten sich bereits seit geraumer Zeit für eine gesetzliche Neuregelung zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten in der Telekommunikation ein. Die mangelnde Datenspeicherung einiger Provider wurde als Hindernis für effektive Ermittlungsarbeit identifiziert.
Im April wurde schließlich eine Einigung zwischen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erzielt. Das Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass Daten erst bei Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat gespeichert werden. Die genaue Umsetzung und Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Verfahren befindet sich noch in der Anfangsphase.
Die dringend notwendige Transparenz und gemeinsame Anstrengung im Kampf gegen den Kindesmissbrauch spiegelt die fortschreitende gesellschaftliche Sensibilisierung für dieses Thema wider. Nur durch eine konsequente und koordinierte Vorgehensweise können weitere Fortschritte erzielt und die Sicherheit von Kindern nachhaltig gestärkt werden.
– NAG