Neue Regelung für Berlin-Ticket S ab 2025: Leistungsbescheid als Nachweis!
Am 1. Oktober 2024 wurde die Ausstellung von Berechtigungsnachweisen für das Berlin-Ticket S eingestellt, was bedeutet, dass keine VBB-Kundenkarten Berlin S mehr ausgegeben werden. Die bereits erhaltenen Karten behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ab dem 1. Januar 2025 reicht der gültige Leistungsbescheid, wie beispielsweise der Wohngeldbescheid, als Nachweis.
Der stellvertretende Bürgermeister und Bezirksstadtrat, Oliver Nöll, äußerte Bedenken bezüglich des Datenschutzes und der Diskriminierung. Er fordert eine schnellere und diskriminierungsfreie Lösung von der Senatsverwaltung und der BVG. Weitere Informationen zur Erlangung des Berlin-Ticket S sind auf der Website der Senatsverwaltung für Soziales verfügbar.