Dr. von Kaler ernennt: Neues Kapitel in der KI-Rechtswissenschaft!

Dr. Matthias von Kaler wurde zum Honorarprofessor an der TU Clausthal ernannt. Die Universität gratuliert herzlich und betont den Austausch über Künstliche Intelligenz.
Dr. Matthias von Kaler wurde zum Honorarprofessor an der TU Clausthal ernannt. Die Universität gratuliert herzlich und betont den Austausch über Künstliche Intelligenz. (Symbolbild/NAG Archiv)

Clausthal-Zellerfeld, Deutschland - Dr. Matthias von Kaler wurde am 30. April 2025 zum Honorarprofessor an der Technischen Universität Clausthal ernannt. Die Übergabe der Urkunde fand in Anwesenheit von Universitätspräsidentin Dr.-Ing. Sylvia Schattauer und Professor Hartmut Weyer, dem Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht (IBER), statt. Mit dieser Ernennung wird Dr. von Kaler für seine Verdienste in der juristischen Bildung gewürdigt.

In einer anregenden Diskussion nach der Zeremonie sprach Dr. von Kaler mit Dr. Schattauer und Prof. Weyer über den Austausch zu Künstlicher Intelligenz (KI) sowie deren rechtliche Aspekte. Dr. von Kaler äußerte seine Freude über das spannende Thema KI, welches ihn als Rechtsanwalt besonders motiviere.

Akademischer Hintergrund und berufliche Laufbahn

Dr. von Kaler wurde am Niederrhein geboren und absolvierte von 1988 bis 1993 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und der Universität zu Köln. Nach seiner Promotion im Jahr 1996 zu einem verfassungsrechtlichen Thema begann er seine Karriere zunächst als Verwaltungsrichter.

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Darüber hinaus war Dr. von Kaler in renommierten Kanzleien wie Clifford Chance und Linklaters tätig. Seit 2011 ist er bei PwC Legal beschäftigt, wo er sich auf die Beratung im Öffentlichen Recht für öffentliche Hand und private Unternehmen spezialisiert hat. Sein Tätigkeitsfeld erstreckt sich unter anderem auf die Beratung von Bundes- und Landesministerien sowie die öffentlich-rechtliche Begleitung von M&A-Transaktionen.

Regelmäßig veröffentlicht Dr. von Kaler seine Arbeiten in juristischen Fachzeitschriften und ist seit 2019 Lehrbeauftragter am IBER. Dabei gibt er eine Vorlesung mit dem Titel „Berg- und Umweltrecht II (Umweltrecht)“, mit einem besonderen Fokus auf das Immissionsschutz- und Kreislaufwirtschaftsrecht.

Universität gratuliert zur Honorarprofessur

Die Universität Clausthal gratulierte Dr. von Kaler herzlich zu dieser Ehrung und seiner neuen Position als Honorarprofessor. Diese Ernennung unterstreicht sein Engagement in der juristischen Ausbildung und sein Beitrag zur Fakultät, während er gleichzeitig die Brücke zur Praxis schlägt.

Weiterführende Informationen zur Thematik und seinen Publikationen finden Interessierte im Bundestag.

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Ort Clausthal-Zellerfeld, Deutschland
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