AfD überweist 2,35 Millionen Euro – Geldwäscheverdacht im Raum!

Österreich - Die AfD hat vorsorglich 2,35 Millionen Euro an die Bundeskasse überwiesen, nachdem die Bundestagsverwaltung einen möglichen Geldwäscheverdacht in Bezug auf eine Sachspende eines Unterstützers aus Österreich ermittelt hat. Der Betrag ging in Verwahrung, nachdem die Bundestagsverwaltung einen Hinweis von der österreichischen Financial Intelligence Unit erhalten hatte. Diese Prüfungen werfen ein kritisches Licht auf die Finanzgebaren der Partei und die Herkunft der Gelder.

Der als Spender angegebene Gerhard Dingler, ein ehemaliger Politiker der FPÖ, soll laut einer internen Untersuchung der Bundestagsverwaltung als Strohmann fungiert haben. Es wird vermutet, dass das Geld ursprünglich von Henning Conle, einem bekannten Immobilienmilliardär und Unterstützer der AfD, stammt. Conle hatte Dingler kurz vor der Beauftragung einer Werbemaßnahme einen hohen Betrag übergeben, was den Verdacht einer unzulässigen Strohmannspende aufwirft, die nach dem deutschen Parteiengesetz verboten ist.

Details zur Zahlung

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter stellte klar, dass die Überweisung an die Bundeskasse erfolgte, um mögliche Strafen zu vermeiden, die im Fall einer nicht rechtmäßigen Spende in doppelter oder dreifacher Höhe anfallen könnten. Er betonte, dass die AfD nicht in der Überzeugung handelt, eine unzulässige Strohmannspende erhalten zu haben, und kündigte an, den Rechtsweg beschreiten zu wollen. Hütter erklärte zudem, dass Dingler versichert habe, die Sachspende aus seinem privaten Vermögen getätigt zu haben.

Die AfD hatte die Spende für eine Plakatkampagne im Bundestagswahlkampf erhalten. Die Bundestagsverwaltung hat die Zahlung bereits „zur Verwahrung“ bestätigt. In der Stellungnahme der AfD wird weiterhin darauf hingewiesen, dass alle Vorgänge transparent und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sind. Trotz der Zweifel an der Herkunft des Geldes bleibt die Partei bei ihrer Meinung, dass es sich nicht um eine unzulässige Spende handle.

Politische Konsequenzen

Die Situation stellt die AfD vor ernsthafte Herausforderungen in Bezug auf ihre Finanzierungspraktiken. Sollte sich der Verdacht der Strohmannspende bestätigen, könnte dies nicht nur erhebliche finanzielle Strafen nach sich ziehen, sondern auch die politische Glaubwürdigkeit der Partei stark beeinträchtigen. Die Bundestagsverwaltung prüft weiterhin die Umstände der Zahlung und die rechtlichen Implikationen, die aus der Thematik resultieren können.

Für die AfD könnte dies weitreichende Folgen haben, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Wahlkämpfe und die öffentliche Wahrnehmung. Die Partei sieht sich bereits jetzt mit einem zunehmenden Druck konfrontiert, sowohl intern als auch extern zu beweisen, dass ihre Finanzierungspraktiken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Für detaillierte Informationen zu diesem Thema können die Berichte von Remszeitung, Zeit und Spiegel nachgelesen werden.

Details
Vorfall Korruption
Ursache Geldwäscheverdacht, unzulässige Strohmannspende
Ort Österreich
Schaden in € 2350000
Quellen