Karfreitag in Bayern: Tanzverbot und stumme Feiertagsregeln erklärt!

Bayern, Deutschland - Am 18. April 2025 feiert Bayern den Karfreitag, einen der stillen Feiertage, der dem Gedenken an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz gewidmet ist. An diesem besonderen Tag gelten strikte Regelungen und Verbote, die sicherstellen sollen, dass die Feiertagsruhe nicht gestört wird. Dies hat Auswirkungen auf viele öffentliche Aktivitäten, die in der Regel mit Spaß und Unterhaltung verbunden sind.

Wie Merkur berichtet, sind am Karfreitag Tanzveranstaltungen in Bayern tabu. Das Tanzverbot erstreckt sich auf alle Arten von Musikdarbietungen in Schankbetrieben, ebenso sind öffentliche Events, die zum Tanzen einladen, untersagt. Volksfeste und Sportevents dürfen nicht stattfinden. Interessanterweise wird in diesem Zusammenhang erwähnt, dass es Ausnahmen gibt, solange der „ernste Charakter“ des Tages gewahrt bleibt.

Regelungen für stille Feiertage in Bayern

Die Regeln für stille Feiertage wie den Karfreitag sind in Bayern besonders streng, was auch in anderen Bundesländern verschiedene Diskussionen hervorruft. Insbesondere wird immer wieder das generelle Tanzverbot thematisiert, das bereits mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt wurde. Eine Entscheidung aus dem Jahr 2016 erlaubt das sogenannte Protest-Tanzen.

In Bayern gelten neun stille Tage, zu denen neben dem Karfreitag auch der Aschermittwoch, Karsamstag und Allerheiligen gehören. Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2:00 Uhr, während es am Karfreitag und Karsamstag bereits um Mitternacht beginnt und um 24:00 Uhr endet.

Öffnungszeiten und Filmvorführungen

Auch die Öffnungszeiten von Geschäften und Freizeiteinrichtungen sind an diesem Tag stark eingeschränkt. Supermärkte, abgesehen von Bäckereien, die für drei Stunden öffnen dürfen, sowie Geschäfte in Flughäfen und Bahnhöfen, müssen geschlossen bleiben. Spielhallen und Diskotheken haben ebenfalls nicht zu öffnen. Die Zahl der erlaubten Filmvorführungen ist ebenfalls eingeschränkt, da über 700 Filme, darunter „Das Leben des Brian“ und „Scream“, auf einer Schwarzen Liste stehen. Das Gremium der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) entscheidet über die Freigabe.

Während geschlossene Gesellschaften, wie Familienfeiern, erlaubt sind, bleibt für öffentliche Feierlichkeiten und Events wenig Spielraum. Diese Regelungen zum Karfreitag sind Teil eines größeren Katalogs stiller Feiertage in Deutschland, die spezifisch geschützt sind, um die religiöse Bedeutung und den Charakter der Tage zu wahren, wie auch die Evangelische Zeitung betont.

Es gibt jedoch auch gesellschaftliche Diskussionen über diese Regelungen, da viele nichtgläubige Menschen sich in ihren Grundrechten eingeschränkt fühlen. Ein Beispiel dafür ist Hamburg, wo das Tanzverbot an Karfreitag gelockert wurde, sodass es lediglich von 5 bis 24 Uhr gilt, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, wo die Regelungen strenger sind. In Baden-Württemberg bleibt das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen bestehen, trotz einer Gesetzesänderung von 2015, die einige Regelungen lockerte.

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Vorfall Sonstiges
Ort Bayern, Deutschland
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