Sachsens Innenminister: AfD-Mitglieder nicht beruflich bestraft!
Dresden, Deutschland - In Sachsen hat Innenminister Armin Schuster (CDU) klargestellt, dass es keine pauschalen Konsequenzen für Beamte geben wird, die Mitglied der AfD sind, obwohl die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Diesem Schritt liegt die Überzeugung zugrunde, dass eine anlasslose Gesinnungsprüfung oder ein neuer Radikalenerlass nicht erforderlich sei. Schuster äußerte, dass Dienstherren aus gutem Grund die Parteimitgliedschaft ihrer Beschäftigten nicht kennen sollten. Beamte, die sicherheitsrelevante Positionen innehaben, müssen sich allerdings bereits bestimmten Überprüfungen unterziehen, die bei einer Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei problematisch sein könnten. Für die Mehrheit der Beamten reicht eine bloße Mitgliedschaft in der AfD jedoch nicht für ein Dienstvergehen aus. Des Weiteren spricht sich Schuster gegen ein Verbot der AfD aus und betont die hohen Anforderungen, die für ein solches Verbot notwendig sind, unter anderem den Nachweis eines kämpferisch-aggressiven Verhaltens der Partei.
Am vergangenen Freitag hatte der Verfassungsschutz die AfD in seinem Bericht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, woraufhin die Partei eine Klage gegen diese Entscheidung eingereicht hat. Die AfD betrachtet das Vorgehen des Verfassungsschutzes als „offensichtlich rechtswidrig“ und kritisiert es als einen staatlichen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb, wie der Tagesschau berichtet.
Austritt aus der Fraktion
<pDer Druck auf die Partei nimmt zu: Der AfD-Abgeordnete Sieghard Knodel aus Baden-Württemberg hat aus Protest gegen die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch seine Mitgliedschaft in der Partei und der Bundestagsfraktion aufgegeben. Knodel will mit diesem Schritt sein privates und geschäftliches Umfeld schützen und führt sein Mandat als fraktionsloser Abgeordneter fort. Der Vorstand der Reutlinger AfD zeigte sich überrascht und enttäuscht über seinen Austritt und forderte ihn auf, sein Mandat zurückzugeben. Nach Knodels Austritt hat die AfD im Bundestag noch 151 Abgeordnete, nachdem sie ihre Sitze bei der letzten Wahl von 77 auf 152 nahezu verdoppelt hatte.
Die CDU hat sich ebenfalls zu den möglichen Konsequenzen für die AfD geäußert. Parteichef Friedrich Merz betonte, dass man die Ergebnisse des Verfassungsschutzberichts sorgfältig auswerten müsse und kann sich nicht vorstellen, dass AfD-Abgeordnete Ausschussvorsitzende im Bundestag werden. Ob Beamte, die sich zur AfD bekennen, mit Konsequenzen rechnen müssen, wird ausgeführt, wobei Bundesinnenminister Alexander Dobrindt klarstellt, dass Entscheidungen hierzu einzelfallspezifisch getroffen werden müssen.
Zunahme rechtsextremistischer Straftaten
Der Verfassungsschutz meldete für das Jahr 2023 einen Anstieg rechtsextremistischer Straftaten auf insgesamt 25.660 Delikte, was einem Anstieg von 22,4 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Auch die Anzahl gewalttätiger rechtsextremistischer Übergriffe ist mit 1.148 Fällen gestiegen. Der Themenbereich „Migration und Asyl“ gewinnt für Rechtsextremisten zunehmend an Bedeutung. Umso mehr wird der öffentlichen Diskussion über die AfD und ihre Einstufung als rechtsextremistische Partei eine größere Relevanz beigemessen.
In Anbetracht der sich verändernden politischen Landschaft ist abzuwarten, wie sich die Situation für die AfD, ihre Mitglieder und die Diskussion über rechtsextremismusthemen in Deutschland entwickeln wird.
Details | |
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Vorfall | Rechtsextremismus |
Ort | Dresden, Deutschland |
Quellen |