Merz plant radikale Bürgergeld-Reform: Soziale Sicherung in Gefahr!
Merkur, Deutschland - Die Bundesregierung unter der Führung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) plant eine umfassende Reform des Bürgergelds, die den vollständigen Entzug von Sozialleistungen unter bestimmten Bedingungen vorsieht. Dies sorgt für Kontroversen, denn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 stellt den angestrebten Kurs in Frage. Laut merkür.de könnte die vollständige Streichung der finanziellen Unterstützung verfassungswidrig sein, da sie gegen das garantierte menschenwürdige Existenzminimum verstößt.
Im Kern der Reform steht die Möglichkeit, Leistungen komplett zu streichen, wenn Empfänger wiederholt Mitwirkungspflichten verletzen. Bislang konnten diese Leistungen bei Pflichtverletzungen lediglich um maximal 30 Prozent gekürzt werden, ein Vorgehen, das im Paragraph 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt ist. Merz und sein SPD-Partner Lars Klingbeil unterstützen die Idee, bei wiederholter Arbeitsverweigerung noch härter durchzugreifen.
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5. November 2019 klargemacht, dass Sanktionen, welche die Existenzsicherung betreffen, strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen müssen (bundesverfassungsgericht.de). Menschenwürde müsse auch dann gewahrt bleiben, wenn sich Betroffene unvorteilhaft verhalten. Veränderungen im Leistungssystem müssen zudem sicherstellen, dass die physischen und soziokulturellen Mindestbedürfnisse der Hilfebedürftigen nicht gefährdet werden.
Ein Grundsatz, der sich auch in den Erlass vom 9. Februar 2010 widerspiegelt, der den Gesetzgeber verpflichtet, das Existenzminimum realistisch zu ermitteln und dabei die Bedürfnisse von Hilfebedürftigen zu berücksichtigen. Diese Entscheidung hebt hervor, dass die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebensstandards untrennbar mit dem Sozialstaatsprinzip verbunden ist, fest verankert in Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes (bundesverfassungsgericht.de).
Kritik an der Reform
Kritiker, darunter das Online-Portal gegen-hartz.de, warnen vor einem Rückschritt in der Arbeitsmarktpolitik. Sie befürchten, dass die vollständige Streichung von Leistungen nicht nur die Betroffenen härter trifft, sondern auch grundlegende gesellschaftliche Werte in Frage stellt. Die Koalition hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass alle Reformen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen müssen, was angesichts der aktuellen Pläne auf eine komplexe rechtliche Prüfung hindeutet.
Die geplanten Änderungen beinhalten auch eine Rückkehr zu den Anpassungsmechanismen der Regelsätze vor der Corona-Pandemie sowie eine Streichung der Karenzzeit für Vermögen. Zukünftig soll das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt werden, was neue Perspektiven für die Grundsicherung mit sich bringen könnte.
Die Koalition steht somit vor der Herausforderung, ein ausgewogenes Gesetz zu entwickeln, das sowohl die rechtlichen Vorgaben erfüllt als auch den Ansprüchen der betroffenen Bürger gerecht wird. Dabei bleibt abzuwarten, wie sich der politische Diskurs und die öffentliche Meinung zu diesen kontroversen Themen entwickeln werden.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Merkur, Deutschland |
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