Revolution im Arbeitsrecht: Bessere Bedingungen für Fleischarbeiter!

Böckler Institut, Deutschland - Das Bundeskabinett hat am 16. April 2025 bedeutende Fortschritte in der Regulierung der Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche erzielt. Der Fokus liegt auf der Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, welches darauf abzielt, die unhaltbaren Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern. Bundesminister Hubertus Heil hebt hervor, dass die bisherigen Verhältnisse untragbar waren und die neuen Regelungen grundlegende Veränderungen bewirken sollen. Das Gesetz verbietet zukünftig den Einsatz von Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie und stellt sicher, dass Schlachthofbetreiber für alle Arbeitnehmer verantwortlich sind.

Wie Böckler berichtet, untersucht eine aktuelle Studie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht die Übertragbarkeit dieser Regelungen auf andere Branchen. Trotz erster Verbesserungen der Beschäftigtenlage in der Fleischindustrie bleibt das Lohnniveau nach wie vor gering.

Gesetzliche Maßnahmen und deren Auswirkungen

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz legt einheitliche Regeln für die Kontrolle der Betriebe sowie Mindeststandards für die Unterbringung der Beschäftigten fest. Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Regelungen für Werkverträge und ab dem 1. April 2021 für Leiharbeit. Nach den Bestimmungen sind Arbeitgeber verpflichtet, die Behörden über Wohn- und Einsatzorte der Arbeitskräfte zu informieren und die digitale Arbeitszeiterfassung einzuführen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Mindestlohnvorschriften eingehalten werden.

Ein weiteres zentrales Element des Gesetzes ist die Verdopplung der Bußgelder bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz von 15.000 Euro auf 30.000 Euro. Zusätzlich wird ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet, der die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen anpassen soll.

Situationsanalyse und Empfehlungen

Trotz der positiven Entwicklung in der Fleischbranche zeigt eine Untersuchung, dass in vielen anderen Bereichen nach wie vor eine hohe Zahl an Beschäftigten in prekären Positionen arbeitet. Diese Situation wird durch die Verwendung von Leiharbeitskräften und Fremdpersonal verschärft, was zu Intransparenz und unklaren Verantwortlichkeiten führt. Wissenschaftler wie Dr. Ernesto Klengel argumentieren, dass prekäre Arbeitsbedingungen nicht unvermeidlich sind. Ein Direktanstellungsgebot könnte klare Verantwortlichkeiten schaffen und zur Verbesserung der Rechtswahrnehmung führen.

Neben der Fleischindustrie weisen auch andere Sektoren, wie die Paketzustellung, Merkmale auf, die ein Direktanstellungsgebot rechtfertigen könnten. Hingegen fehlt dies beispielsweise im Bereich der landwirtschaftlichen Saisonarbeit, wo die strukturellen Voraussetzungen zur Schaffung von besseren Arbeitsbedingungen nicht gegeben sind. Um weiterhin gegen die Missstände vorzugehen, empfehlen Experten die Einrichtung zentralisierter Arbeitsinspektorate, um die Kontrolle und Durchsetzung der Mindestarbeitsbedingungen zu verbessern.

Die Problematik der prekären Arbeitsverhältnisse bleibt somit drängend und erfordert umfassende Maßnahmen, die über die Fleischindustrie hinausgehen. Die Herausforderungen sind groß, doch die neuen gesetzlichen Regelungen könnten ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in vielen Branchen sein.

Für weitere Informationen und detaillierte Daten ist die Präsentation von Dr. Loschert unter hier verfügbar.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Böckler Institut, Deutschland
Quellen