Bergwacht schlägt Alarm: Wildcampen in Bayern bleibt tabu!
Bergwacht schlägt Alarm: Wildcampen in Bayern bleibt tabu!
Miesbach, Deutschland - Am Wochenende kam es zu einem Vorfall, der viele Freiluftliebhaber in Bayern aufhorchen ließ. Junge Wanderer, die auf der Brecherspitz übernachten wollten, alarmierten versehentlich die Bergwacht, was die Aufmerksamkeit auf die strengen Regeln zum Campen in der bayerischen Natur lenkte. Das Landratsamt Miesbach hat nun klar Stellung bezogen und warnt eindringlich vor den rechtlichen Konsequenzen des Übernachtens in der freien Natur. In der Region ist das Biwakieren grundsätzlich verboten, und in Schutzgebieten kann dies sogar als Straftat gewertet werden, wie tz.de berichtet.
Diese Regeln sind nicht ohne Grund entstanden. Biwakieren und Wildcampen sind in Bayern ganz klar reglementiert. Auch wenn das Betretungsrecht in Deutschland es erlaubt, die Natur zu genießen, gehört das nächtliche Verweilen nicht dazu, wie die Naturerlebnis Bayern klarstellt. Für jedes Übernachten im Zelt, Camper oder Wohnmobil benötigt man die Zustimmung des Grundstückseigentümers – eine Genehmigung, die nur in wenigen Fällen erteilt wird.
Strenge Vorschriften für Camper
Gerade in Landschaftsschutzgebieten wie rund um die Brecherspitz gibt es umfassende Kontrollen durch Ranger und Naturschutzwächter. Ever dem Übernachten ohne Genehmigung drohen empfindliche Geldstrafen zwischen 50 und 2.500 Euro, je nach Ort und Schwere des Verstoßes. Das Landratsamt hat die früheren Aussagen der Bergwacht korrigiert und betont, dass Übernachten ohne Zustimmung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Einzige Ausnahme sind echte Notlagen, wie bei Verletzung oder Erschöpfung, in denen das Übernachten im Freien gestattet ist.
Doch nicht alle Formen des Campens sind verboten. Das Biwakieren, also das Schlafen unter einer Plane oder in einem Biwaksack, ist in der Regel erlaubt, ausgenommen in Schutz- und Landschaftsschutzgebieten. Nordbayern hebt hervor, dass Campen auf Parkplätzen unter besonderen Umständen erlaubt sein kann, allerdings keine klassischen Campinganwendungen, wie das Ausrollen einer Markise, gestattet ist.
Tipps für naturnahes Campen
Wer plant, in der Natur zu zelten oder zu biwakieren, sollte sich nicht nur mit den rechtlichen Aspekten befassen, sondern auch umweltbewusst handeln. Offene Feuer sind nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers erlaubt, ebenso wie das Verbrennen von Abfällen oder die Entsorgung von Abwässern in Gewässer. Eine verantwortungsbewusste Planung und das Mitnehmen von Müll sind hierbei Pflicht. Der Grundsatz „Hinterlasse keinen Müll“ gilt besonders in unseren Schutzgebieten, die es zu bewahren gilt.
Um den Verlockungen des Wildcampens zu entkommen und dennoch die Schönheit der Natur zu genießen, gibt es in Bayern einige legale Alternativen. Trekkingplätze und mobile Stellplätze bieten unkonventionelle Übernachtungsmöglichkeiten, oft in der Nähe attraktiver Wanderrouten. Diese Orte sind großteils auf die Bedürfnisse von Naturfreunden und Wanderern ausgerichtet und laden dazu ein, die heimische Flora und Fauna hautnah zu erleben.
Details | |
---|---|
Ort | Miesbach, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)