Grillen am Schliersee: Geburtstagsfeier droht zu platzen!

Grillen am Schliersee: Geburtstagsfeier droht zu platzen!
Der 18. Geburtstag ist für viele ein ganz besonderer Anlass. So auch für Denise Gerber, die ihren großen Tag am Freibadeplatz am Westufer des Schliersee feiern wollte. Allerdings sieht die Realität anders aus. Die Community hat entschieden, dass Feiern an diesem beliebten Ort nicht erwünscht ist. Dieser Konflikt verdeutlicht, wie kompliziert es sein kann, in der öffentlichen Natur eine Feier zu organisieren.
Am Freibadeplatz, der für seine Grillmöglichkeiten bekannt ist, wurde Denise von einem Schild darauf hingewiesen, dass Grillen und offenes Feuer ohne Genehmigung verboten sind. Daher wandte sie sich zusammen mit ihrem Vater, Fred, an die Gemeinde, um eine Erlaubnis für die Feier zu beantragen. Der Wunsch, ein unvergessliches Fest zu erleben, wurde jedoch abrupt abgelehnt.
Die Gründe für das Verbot
Die Gemeinde begründete die Ablehnung mit schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit. Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer wies darauf hin, dass die Hinterlassenschaften von solchen Feierlichkeiten gefährlich sind. Vor allem der Müll und kaputte Glasflaschen stellen ein ernstzunehmendes Problem dar. Laut Bürgermeister wird in der Gemeinde keine „Feier-Location“ auf öffentlichen Grünflächen geduldet, auch wenn das Grillen grundsätzlich erlaubt ist.
Diese strengen Regeln sind nicht ungewöhnlich. Denn Grillen in der Öffentlichkeit ist in vielen Städten und Gemeinden entweder stark eingeschränkt oder nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Solche Plätze sind oft mit Tischen, Bänken und sanitären Anlagen ausgestattet. Rechtsanwalt Markus Hannen empfiehlt, sich bei den zuständigen Behörden über solche Angebote zu erkundigen.
Regelungen und Haftung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Grillplätze müssen eine Daseinsvorsorge der Kommunen darstellen, dabei dürfen aber Anwohner nicht gestört werden. Dies ist im Grundgesetz verankert. Die Planung und Errichtung solcher Einrichtungen muss auch Vorgaben aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einhalten. Das bedeutet, dass Kommunen sicherstellen müssen, dass Grillplätze schädliche Umweltwirkungen vermeiden. Bei Missachtung der bestehenden Regeln können erhebliche Strafen verhängt werden, die bei 30 Euro beginnen und bis zu 1.000 Euro betragen können.
In Denise’ Fall bleibt ihr nichts anderes übrig, als ihre Pläne zu ändern. Anstatt im idyllischen Schliersee zu feiern, wird sie nun an einem Fest in der Umgebung teilnehmen. Ein Umstand, der verständlicherweise enttäuschend ist, aber auch darauf hinweist, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte und die lokalen Vorschriften zu kennen, bevor man eine Feier plant.