Bruder hält Schwester beim Fahren die Augen zu – Polizei greift ein!

Bruder hält Schwester beim Fahren die Augen zu – Polizei greift ein!

Neu-Ulm, Deutschland - Am Sonntagabend, kurz vor Mitternacht, kam es auf der B28 bei Neu-Ulm zu einem Vorfall, der die Polizei auf den Plan rief. Eine 34-jährige Frau war dabei, ihren 31-jährigen Bruder nach Hause zu fahren, nachdem sie ihn von einer Polizeidienststelle abgeholt hatte, wo er aufgrund verschiedener Gewaltdelikte in Gewahrsam war. Während der Fahrt hielt der Bruder der Fahrerin die Augen zu, um zu verhindern, dass sie die Polizei alarmiert. Ein waghalsiges Manöver, das schließlich zu einem Notruf führte. SWR berichtet, dass die Frau schließlich in der Lage war, das Auto auf dem Seitenstreifen der Bundesstraße anzuhalten und Hilfe zu rufen.

Die Situation eskalierte, als der Bruder „ausrastete“, was die Frau dazu veranlasste, die Polizei zu kontaktieren. Zu ihrem Glück fiel eine Polizeistreife zufällig in der Nähe ein und nahm den Mann fest. Er wurde anschließend in eine psychiatrische Fachklinik gebracht. Der Vorfall zieht jedoch weitere rechtliche Konsequenzen nach sich. Gegen den 31-Jährigen wird unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung ermittelt. Anwalt.de erklärt, dass ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB gegeben ist, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch bestimmte Handlungen gefährdet wird.

Rechtliche Grundlagen

Was macht einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr überhaupt aus? Laut Verkehrslexikon ist es entscheidend, dass durch das Verhalten des Täters eine konkrete Gefährdung für Leib oder Leben Dritter, oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert entsteht. In diesem speziellen Fall könnte das Verhalten des Bruders sowie die generalisierte Gefährdung durch das Zudecken der Augen als ein solcher Eingriff betrachtet werden.

Ein gefährlicher Eingriff kann sogar fahrlässig begangen werden, etwa durch unsachgemäßes Fahren. Die Strafen in solchen Fällen können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen. Bei weniger schwerwiegenden Vorfällen sind Geldstrafen oder kurze Haftstrafen möglich. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Es ist also klar, dass der Gesetzgeber hier kein Pardon kennt, wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht.

Fazit

Die Geschehnisse um den 31-Jährigen und seine Schwester werfen ein Schlaglicht auf die Themen Sicherheit und Verantwortung im Straßenverkehr. Während der Vorfall an sich schon dramatisch ist, bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Folgen ihm aufgrund seines Verhaltens drohen werden. Die Öffentlichkeit sollte sich stets der Verantwortung bewusst sein, die mit dem Führen eines Fahrzeugs einhergeht. Hinter jedem Fahrzeug stehen Menschenleben, und die Sicherheit auf unseren Straßen sollte immer oberste Priorität haben.

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OrtNeu-Ulm, Deutschland
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