Stadtrat Ilsanker: Videoüberwachung im Klostergarten ist rechtswidrig!
Stadtrat Ilsanker: Videoüberwachung im Klostergarten ist rechtswidrig!
Passau, Deutschland - Aktuelle Entwicklungen rund um die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten sorgen für rege Diskussionen. Josef Ilsanker, Stadtrat von Passau, hat angekündigt, neue juristische Schritte gegen die umstrittene Überwachung einzuleiten. Laut dem Stadtrat hat die Stadt Passau trotz klarer gerichtlicher Urteile die Kameras im Klostergarten wieder aktiviert. Diese Entscheidungen stehen im Widerspruch zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die die Überwachung als rechtswidrig erachtet haben, wie Mediendenk berichtet.
Seit Ende 2018 wird die Grünanlage „Klostergarten“ mit Videokameras überwacht, wobei die Stadt behauptet, dass dies der Vandalismusprävention und der Stärkung des Sicherheitsgefühls dient. Ein Passauer Bürger hatte gegen diese Überwachung geklagt, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Klage wurde zunächst als unzulässig abgewiesen, jedoch stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof später fest, dass die Stadt keine ausreichenden Daten vorlegen konnte, die den Klostergarten als Kriminalitätsschwerpunkt ausweisen.
Juristische Auseinandersetzung geht weiter
Ilsanker betrachtet die gerichtlichen Entscheidungen als eindeutige Anweisungen und argumentiert, dass der Klostergarten nicht gefährlicher sei als andere Innenstadtbereiche. Die Stadtverwaltung steht in der Kritik, da sie die Kameraführung an einen Treuhänder übertragen hat, um das Gerichtsurteil zu umgehen. „Hier irrt die Stadtverwaltung, wenn sie glaubt, die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit umgehen zu können“, so Ilsanker angesichts der Besorgnis über den Datenschutz. Auch wenn die Videoaufzeichnungen nach eigenen Angaben verschlüsselt gespeichert werden, bleibt die Frage der Grundrechte im Raum.
Die GFF, die im Fall des Passauer Klostergartens aktiv geworden ist, betont, dass öffentliche Plätze Orte des gesellschaftlichen Miteinanders sind und eine Videoüberwachung hereinredet, die nur in engen Grenzen zulässig wäre. Laut dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs überwogen die schutzwürdigen Interessen der von der Überwachung betroffenen Personen die städtischen Sicherheitsinteressen.
Datenschutz im Fokus
Das Thema Datenschutz ist bei der Videoüberwachung in Deutschland ein permanentes heißes Eisen. Laut der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird der Trend zur Ausweitung der Videoüberwachung weiterhin vorangetrieben. Immer mehr staatliche Institutionen setzen auf intelligente Systeme zur Überwachung, die auch in kritischen Bereichen wie Kfz-Kennzeichen- oder Gesichtsabgleich Anwendung finden. Der Datenschutz wird hier oft als problematisch betrachtet, da er in das Persönlichkeitsrecht der Bürger eingreift, was die hohe rechtlichen Anforderungen an Videoüberwachung unumgänglich macht, wie auf BFDI angedeutet wird.
Diese zunehmende Technologisierung wirft nicht nur rechtsstaatliche Fragen auf, sondern kann auch zu einer flächendeckenden Überwachung des öffentlichen Raums führen, was autoritär gesinnten Regierungen in die Hände spielen könnte. Ilsanker ist sich dieser Gefahren bewusst und appelliert an die Öffentlichkeit sowie die Politik, Gerichtsurteile zu respektieren und warnte vor den Folgen der Missachtung von Grundrechten.
Schlussendlich steht die Frage im Raum, ob die Stadt Passau mit ihrer Entscheidung, die Videoüberwachung wieder zu aktivieren, nicht in einen gefährlichen Pfad der Überwachung hineinsteuert, der möglicherweise nicht mehr umkehrbar ist. Die Diskussion ist eröffnet und wird sicherlich auch in Zukunft für Schlagzeilen sorgen.
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Ort | Passau, Deutschland |
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