Sachsens Abgeordnete: Diäten steigen trotz Sparzwang auf über 7.000 Euro!

Ab April 2024 erhalten Sachsens Abgeordnete eine Diäten-Erhöhung auf 7.315 Euro, trotz laufender Haushaltsverhandlungen.
Ab April 2024 erhalten Sachsens Abgeordnete eine Diäten-Erhöhung auf 7.315 Euro, trotz laufender Haushaltsverhandlungen. (Symbolbild/NAG Archiv)

Dresden, Deutschland - Ab dem 1. April 2024 erhalten die 120 Abgeordneten des sächsischen Landtags eine Erhöhung ihrer Diäten. Die monatliche Grundentschädigung wird um 361 Euro auf 7.315 Euro brutto steigen. Diese Anpassung erfolgt automatisch aufgrund einer Regelung aus dem Jahr 2010, die geschaffen wurde, um jährliche öffentliche Abstimmungen über die Diäten der Abgeordneten zu vermeiden, berichtet tag24.de.

Zusätzlich wird auch die steuerfreie Aufwandsentschädigung angehoben. Diese liegt künftig je nach Entfernung zum Landtag zwischen 4.054 und 5.301 Euro. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an der Besoldung eines Richters am Oberlandesgericht Sachsen, was zusätzliche Diskussionen über die Angemessenheit der Erhöhung mit sich bringt.

Automatische Anpassung und Haushaltssituation

Die genannten Erhöhungen basieren auf dem Nominallohnindex, der die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitern widerspiegelt. Im vergangenen Jahr gab es bereits eine Erhöhung um 450 Euro, was die Gesamtdiäten weiter steigert. In der gegenwärtigen Situation, in der Sachsen sich in schwierigen Etatverhandlungen befindet, ist es entscheidend, bis zum Sommer einen Doppelhaushalt zu beschließen. Sören Voigt, Vize-Fraktionsvorsitzender der CDU, hebt hervor, dass die Priorität zurzeit auf der Aufstellung des Haushalts liegt.

Mit einer Haushaltssperre, die zahlreiche Vereine, Institutionen und Projekte betrifft, wird der Druck auf die sächsische Regierung größer. Die Entscheidung über zukünftige Regelungen zur Höhe der monatlichen Grunddiät und der Kostenpauschale muss bis Juli 2024 getroffen werden, was zusätzlichen Handlungsbedarf ankündigt, während die Minderheitsregierung mit Oppositionsfraktionen verhandelt.

Die Abgeordneten können nun auch Entschädigungsleistungen für mandatsbedingte Aufwendungen geltend machen, darunter eine Kostenpauschale, die allgemeine Ausgaben wie Miete für Bürgerbüros sowie Fahrt- und Übernachtungskosten abdeckt. Die maximal mögliche Kostenpauschale von 5.301 Euro wird je nach Entfernung zwischen Hauptwohnung und Landtag gestaffelt.

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Ort Dresden, Deutschland
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