Zukunft der Heizungsförderung ungewiss: Was erwartet uns nach der Wahl?

Unsicherheiten über Heizungswechsel-Förderungen vor der Bundestagswahl. KfW berichtet von starkem Förderjahr 2024.
Unsicherheiten über Heizungswechsel-Förderungen vor der Bundestagswahl. KfW berichtet von starkem Förderjahr 2024. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Im Vorfeld der Bundestagswahl gibt es derzeit große Unsicherheiten über die zukünftige Förderung für den Heizungswechsel. Viele Antragssteller und Investoren fragen sich, wie sich die politische Lage auf bestehende Programme auswirken wird. Laut einem Bericht von Tagesschau laufen aktuelle Förderprogramme zwar noch, jedoch sind neue Initiativen und die Fortführung bestehender Zuschüsse unter einer möglichen neuen Regierung ungewiss.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat für das Jahr 2024 bereits ein starkes Förderjahr verzeichnet und insgesamt 113 Milliarden Euro für Sanierungen und Heizungswechsel bereitgestellt. Das sind 1,5 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. KfW-Chef Stefan Wintels betont, dass insbesondere die Heizungsförderung für Privatpersonen sehr gefragt ist, da bis zu 70 % der Kosten vom Staat übernommen werden können, bis maximal 21.000 Euro.

Aktuelle Förderbedingungen und Antragsverfahren

Ab dem 1. September 2024 müssen Anträge für die Heizungsförderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie, die am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, regelt die Vorgehensweise für diese Förderungen. Wichtig ist, dass vor der Antragstellung im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ ein entsprechender Vertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden muss. Der Vertrag sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Zusage enthalten und das Umsetzungsdatum der Maßnahme festlegen.

Ausnahmen gibt es für Vorhaben, die zwischen der Veröffentlichung der Förderrichtlinie und dem 31. August 2024 begonnen werden. Diese können bis zum 30. November 2024 nachträglich beantragt werden, wie die KfW auf ihrer Webseite erklärt (KfW).

Beispiel aus der Praxis

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Möglichkeiten der Heizungsförderung: Frau Meier und ihre Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft planen, ihre 25 Jahre alte Gasheizung durch eine zentrale Erdwärmepumpe zu ersetzen. Die Hausverwaltung stellt einen Basis­antrag für die Heizungsförderung, der eine Grund­förderung von 30 % und einen Effizienz­bonus von 5 % umfasst und somit einen Gesamtförder­satz von 35 % ergibt. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen rund 170.000 Euro, was die Planung und Genehmigungen für die erforderlichen Erdwärmebohrungen einschließt.

Für die Eigentümergemeinschaft, die aus 10 Wohneinheiten besteht, beträgt der maximale Förderbetrag 137.000 Euro. Frau Meier hat zudem die Möglichkeit, einen Zusatz­antrag für den Klima­geschwindigkeits­bonus (20 %) und den Einkommens­bonus (30 %) zu stellen, da ihr Haushalts­jahres­einkommen 35.000 Euro beträgt, was einen maximalen Förder­satz von 70 % ergeben könnte. Dies ermöglicht es der WEG, das Heiz­system früher auszutauschen, während einige Parteien von speziellen Boni profitieren können, wie in den Informationen von KfW aufgezeigt wird (KfW).

Die Unsicherheiten, die mit der bevorstehenden Wahl einhergehen, machen es jedoch umso wichtiger, sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren und diese proaktiv zu nutzen, bevor sich die Rahmenbedingungen möglicherweise ändern.

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Ort Deutschland
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