Eiskeller-Mord: Gericht hebt Haftbefehl nach zweifelhaften Aussagen auf
Eiskeller-Mord: Gericht hebt Haftbefehl nach zweifelhaften Aussagen auf
Traunstein, Deutschland - Die aktuellen Entwicklungen im „Eiskeller“-Mordprozess geben Anlass zur Besorgnis und zur Diskussion. Heute, am 20. Juni 2025, hat das Landgericht Traunstein den Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten Sebastian T. aufgehoben. Der Beschuldigte war ursprünglich wegen des Mordes an der 23-jährigen Medizinstudentin Hanna W. verurteilt worden, die am 3. Oktober 2022 in Aschau im Chiemgau ertrank.
Der Grund für die Aufhebung des Haftbefehls ist alarmierend: Ein entscheidender Zeuge, Adrian M., der als Mithäftling von Sebastian T. aussagte, gilt nun als unglaubwürdig. Laut einem forensisch-psychologischen Sachverständigen sind seine Aussagen nicht vertrauenswürdig. Dies führt dazu, dass der dringende Tatverdacht gegen Sebastian T. nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Der Beschuldigte wurde umgehend aus der Haft entlassen, wie die Anwältin des Beschuldigten, Regina Rick, bestätigte.
Der Weg zur Aufhebung des Urteils
Der Fall hat eine komplizierte Vorgeschichte. Nachdem das Landgericht Traunstein im März 2024 Sebastian T. zu neun Jahren Haft aufgrund von Mord verurteilt hatte, kippte der Bundesgerichtshof (BGH) im April 2024 dieses Urteil und ordnete eine Neuverhandlung an. Der BGH kritisierte vor allem das heimliche Vorgehen der Vorsitzenden, die während des Prozesses ohne Wissen der Verteidigung mit der Staatsanwaltschaft über die rechtliche Beurteilung kommuniziert hatte. Dies ermöglichte eine Revision der Verteidigung, die zusätzlich neue Gutachten vorlegte, die versuchten nachzuweisen, dass Hanna W. möglicherweise durch einen Unfall starb.
Die Verteidigung argumentiert, dass die Studentin alkoholisiert in den Bärbach gefallen sein könnte und nicht durch eine Tat Sebastian T.s starb. Dies war zwar bereits im ersten Prozess thematisiert worden, wurde jedoch damals vom Gericht nicht akzeptiert.
Glaubwürdigkeit und Aussagekraft von Zeugen
Die aktuelle Situation zieht viele Expertenwärmstens an. Immer wieder wird die Frage diskutiert, wie entscheidend die Glaubwürdigkeit von Zeugen für den Ausgang eines Verfahrens ist. Laut einem Artikel auf Anwaltsblatt ist der Unterschied zwischen der Glaubhaftigkeit einer Aussage und der Glaubwürdigkeit einer Person nicht zu unterschätzen. Diese Unterscheidung spielt eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um persönliche Eindrücke von Zeugen geht. Interessant ist, dass der BGH in der Vergangenheit unterstrichen hat, dass bei Zweifeln an der Aussage eines Zeugen eine Wiederholung der Beweisaufnahme notwendig sein kann.
Der kommende Prozess, der voraussichtlich im September am Amtsgericht Laufen beginnen wird, könnte aufzeigen, wie sich diese Aspekte auf den weiteren Verlauf des Falles auswirken. Ob Sebastian T. endgültig als unschuldig gilt oder nicht, ist weiterhin offen und wird die Gemüter sicher auf Trab halten.
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Ort | Traunstein, Deutschland |
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