Verwirrung um Verkehrsschild: Ex-Polizist kämpft gegen Bußgeld in Bichl!

Ein ehemaliger Polizist aus Bichl wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid und kritisiert ein falsch platziertes Verkehrsschild.
Ein ehemaliger Polizist aus Bichl wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid und kritisiert ein falsch platziertes Verkehrsschild. (Symbolbild/NAG Archiv)

Bichl, Deutschland - In Bichl sorgt ein falsch montiertes Verkehrszeichen für Ärger. Werner Wolff, ein 77-jähriger ehemaliger Verkehrssachbearbeiter bei der Polizei, hat einen Bußgeldbescheid erhalten, weil er im Zonenhalteverbot parken sollte. Wolff ist überzeugt, dass das Verkehrszeichen Nummer 290, das den Beginn des Zonenhalteverbots signalisiert, falsch positioniert ist und stattdessen auf der rechten Seite stehen sollte. Der Grund für seine Annahme ist, dass er das Schild nicht sehen konnte, da es von einem Lieferwagen verdeckt wurde. Diese Situation führte dazu, dass er Kontakt zu mehreren Behörden aufnahm und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte, jedoch ohne die gewünschte Wende.

Das Zonenhalteverbot ist ein eingeschränktes Halteverbot für einen gesamten Straßenzug oder einen ausgewiesenen Bereich, der durch Verkehrszeichen markiert ist. Laut bussgeld-info.de dürfen Fahrzeuge in diesem Bereich maximal drei Minuten halten. Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen sind erlaubt, jedoch ist das Parken untersagt. Parkt man in diesem Verbot, kann dies je nach Schwere des Verstoßes mit Bußgeldern zwischen 25 und 55 Euro geahndet werden.

Unstimmigkeiten bei der Verkehrszeichenanordnung

Die zuständigen Behörden haben die Anordnung des Schildes überprüft. Der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern-Bichl, Michael Herrmann, erklärte, dass Schilder gemäß Artikel 39 der Straßenverkehrsordnung regelmäßig rechts stehen sollten, es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt. Eine Prüfung durch den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland ergab, dass die Montage des Schildes auf der linken Seite zulässig ist. Das Schild wurde dort angebracht, um einen „Schilderwald“ zu verhindern und um örtliche Gegebenheiten wie einen Dorfbach zu berücksichtigen.

In Wolffs Fall stellte das Amtsgericht Wolfratshausen schließlich das Verfahren ein, nachdem er seinen Einspruch zurückgezogen hatte. Dieses Vorkommnis wirft Fragen zur Klarheit der Verkehrszeichen auf und beleuchtet die Schwierigkeiten, die Bürger bei der Wahrnehmung von Verkehrssituationen haben können, insbesondere wenn wichtige Informationen durch andere Fahrzeuge verdeckt werden.

Regelungen und Sanktionen im Zonenhalteverbot

Das Zonenhalteverbot hat festgelegte Regeln, die auf allen öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb der Zone gelten. Halten ist maximal für drei Minuten erlaubt, das Parken wird jedoch sanktioniert. Laut bussgeldkatalog.de ist eine Haltezeitüberschreitung ebenfalls nicht zielführend. Verstöße können durch Bußgelder und im Extremfall auch durch das Abschleppen des Fahrzeugs geahndet werden. Diese Sanktionen zielen darauf ab, den fließenden Verkehr aufrechtzuerhalten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Zusammenfassend zeigt der Fall von Werner Wolff, wie wichtig verständliche und zugängliche Verkehrsregelungen sind und welchen Einfluss mangelhafte Sichtbarkeit von Verkehrsschildern auf die Verkehrsteilnehmer hat.

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Ort Bichl, Deutschland
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