Neues Filmförderungsgesetz: Ein Meilenstein für Berlin und Brandenburg!

Potsdam, Deutschland - Die Erleichterung für Filmschaffende in Deutschland ist spürbar. Kurz vor dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat ein neues Filmförderungsgesetz verabschiedet, das am 1. Januar in Kraft trat. Damit wurde ein umfassender Förderstopp für Filmproduktionen und Drehbücher verhindert. Der Regisseur Volker Schlöndorff beschrieb die Situation als „ein kleines Wunder“.
Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Filmförderung in Deutschland einfacher und weniger bürokratisch zu gestalten. Die Filmförderanstalt (FFA) wird nun zur zentralen Förderstelle des Bundes. Dies markiert einen entscheidenden Schritt, da die jurybasierte kulturelle Filmförderung zuvor vor allem in den Händen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, lag. Peter Dinges, Vorstand der FFA, bezeichnete das Gesetz als „Fusionsgesetz“, das zwei bedeutende Bundesförderungen für den Film unter einem Dach vereint.
Automatisierte Förderung für mehr Transparenz
Ein wichtiges Merkmal des neuen Gesetzes ist die Einführung des Referenzprinzips. Dabei erhalten Filme Punkte basierend auf kommerziellen Erfolge und Festivals, die dann als Fördermittel abgerufen werden können. FFA-Vorstand Dinges erklärte, dass dies für Produzenten, Autoren und Regisseure eine Möglichkeit zur selbstbestimmten Mittelverwendung schafft. Dieses automatisierte Belohnungssystem sorgt zudem für mehr Transparenz in den Förderverfahrens, da lange Wartezeiten durch Juryentscheidungen vermieden werden.
Ein weiteres Plus des neuen Gesetzes ist die Anhebung der Förderquote, die ab Februar bei einheitlich 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten liegen wird. Dies verbessert die finanziellen Rahmenbedingungen erheblich. Die zukünftige Förderung wird auch barrierefreier gestaltet, da geförderte Filme in Zukunft grundsätzlich in barrierefreien Fassungen angeboten werden müssen.
Auswirkungen auf regionale Filmförderung
Das neue Filmförderungsgesetz hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Landesebene, insbesondere in Berlin und Brandenburg. Hier ist das Medienboard Berlin-Brandenburg für die regionale Filmförderung zuständig. Die Geschäftsführerin Kirsten Niehuus äußerte, dass das Gesetz in die richtige Richtung weist, jedoch ein Zulagenmodell für regional produzierte Filme dringend notwendig sei. Der Mangel an solch einem Modell hat bereits dazu geführt, dass Produktionen wie die zweite Staffel des Films „Friedrichsstadtpalast“ überwiegend im Ausland gedreht wurden, obwohl die Handlung in Berlin spielt.
Die Reform ist ein erster Schritt in Richtung einer umfassenden Erneuerung der Filmförderung in Deutschland. Kulturstaatsministerin Roth bezeichnete den Beschluss als wichtigen Fortschritt. Neben dem neuen FFG sind noch weitere Säulen der Reform in Planung, die die Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und ein Steueranreizmodell für Produktionen umfassen. Diese Maßnahmen könnten helfen, den Filmstandort Deutschland aus der gegenwärtigen Krise zu holen und Drehorte wie das unterausgelastete Filmstudio Babelsberg wieder international konkurrenzfähig zu machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Filmförderungsgesetz weitreichende Veränderungen in der deutschen Filmförderlandschaft mit sich bringt. Mit dem Ziel, die Filmproduktion zu stärken, sind sowohl Produzenten als auch Kinobetreiber auf eine Reihe von Reformen angewiesen, um die Wettbewerbsfähigkeit am Markt zu sichern.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von rbb24 und kulturstaatsministerin.de.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Potsdam, Deutschland |
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