Böller-Ärger in Berlin: Umweltsenatorin weicht Schulden von Silvester aus!

Nach Silvester in Berlin äußert Umweltsenatorin Bonde Bedenken zu Tierbelastungen durch Feuerwerk; Debatte über Maßnahmen entbrannt.
Nach Silvester in Berlin äußert Umweltsenatorin Bonde Bedenken zu Tierbelastungen durch Feuerwerk; Debatte über Maßnahmen entbrannt. (Symbolbild/NAG)

Neuköllner Silbersteinstraße, Berlin, Deutschland - Nach den Exzessen der Silvesternacht in Berlin geht die Diskussion über mögliche Konsequenzen weiter. Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) räumte am Donnerstag ein, dass Tiere „erhebliche Belastungen durch Feuerwerk auszuhalten“ haben. Diese Aussage kam im Rahmen einer Sitzung des Umweltausschusses, in der die Senatorin jedoch keine konkreten Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Umwelt vorschlug. Dies führte zu scharfer Kritik aus der Opposition. Katalin Gennburg, Abgeordnete der Linken, forderte von Bonde eine klare Positionierung zum Thema.

Der Grüne Stefan Taschner wies auf die dramatische Situation für Haustiere hin. „Ich kann mit meinem Hund an Silvester praktisch ab 16 Uhr nicht mehr raus zum Gassigehen. Das ist eine erhebliche Belastung“, erklärte Taschner. Bonde selbst hatte zuvor auch auf die Gefahren hingewiesen, die Feuerwerke für Wildtiere mit sich bringen. Diese würden in ihrer Winterruhe gestört, und Vögel könnten durch den Lärm und die Explosionen sterben. Besondere Besorgnis äußerte die Senatorin hinsichtlich der Luftverschmutzung durch Pyrotechnik, die an der Neuköllner Silbersteinstraße Feinstaubwerte ergab, die um das 20-fache höher waren als der Jahresdurchschnitt.

Forderungen nach Verboten

Während Vertreter von Grünen, Linken und SPD Forderungen nach einem generellen Böllerverbot oder einem Verkaufsverbot für Pyrotechnik unterstützten, blieben CDU und AfD in der Diskussion skeptisch gegenüber solchen Maßnahmen. Umweltsenatorin Bonde erklärte, dass sie sich erst festlegen wolle, wenn der Senat entsprechende Beschlüsse gefasst habe. Der Dialog über sichere und umweltfreundliche Alternativen zum Feuerwerk wird angesichts der Vorfälle in der Silvesternacht immer dringlicher.

Im Zusammenhang mit den gesetzlich geregelten Bestimmungen zur Verwendung von Feuerwerkskörpern wird die Gefährdung der Nutzer und der Umwelt berücksichtigt. Die pyrotechnischen Produkte werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, die von F1 (Kleinstfeuerwerk) bis F4 (Großfeuerwerk) reichen. Die Kategorien definieren nicht nur die erlaubte Nutzung, sondern auch Alters- und Zeitbeschränkungen für den Verkauf und die Verwendung.

Einordnung der pyrotechnischen Produkte

  • Kategorie F1: Kleinstfeuerwerk, geringe Gefahr, Nutzung in geschlossenen Bereichen, ganzjährig erhältlich, Altersgrenze 12 Jahre.
  • Kategorie F2: Kleinfeuerwerk, klassische Silvesterfeuerwerkskörper, Verkauf nur an Personen über 18 Jahre, Verwendung nur an Silvester.
  • Kategorie F3: Mittelfeuerwerk, Verwendung in größeren Freiflächen, strengere Verkaufsregulierungen.
  • Kategorie F4: Großfeuerwerke, nur für Fachkundige, Nutzung bei besonderen Veranstaltungen erlaubt.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung von Feuerwerkskörpern sind somit nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch ein Aspekt des Umweltschutzes, der in Zeiten zunehmender Sensibilität für die Bedürfnisse von Tieren und Menschen verstärkt diskutiert wird. Weitere Maßnahmen werden vermutlich folgen, insbesondere wenn es darum geht, Tiere und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

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Ort Neuköllner Silbersteinstraße, Berlin, Deutschland
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