Google verliert Gerichtsurteil: Datenschutzschutz für Nutzer gestärkt!

Google hat einen Datenschutz-Prozess am Landgericht Berlin verloren. Das Urteil verpflichtet zur transparenten Datenverarbeitung.
Google hat einen Datenschutz-Prozess am Landgericht Berlin verloren. Das Urteil verpflichtet zur transparenten Datenverarbeitung. (Symbolbild/NAG)

Berlin, Deutschland - Google hat einen bedeutenden Datenschutzprozess am Landgericht Berlin verloren. Laut ZVW wurde das Unternehmen verpflichtet, Nutzern bei der Kontoregistrierung offenzulegen, welche seiner mehr als 70 Dienste ihre Daten verarbeiten. Die Klage, die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht wurde, bemängelte die mangelnde Transparenz der Datenverarbeitung. Die Entscheidung des Gerichts wurde zwar am 25. März 2025 gefällt, jedoch erst am Freitag, dem 16. Mai 2025, veröffentlicht.

Das Urteil, das unter dem Aktenzeichen 15 O 472/22 läuft, ist nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel eingelegt hat. Die Verbraucherschützer kritisierten vor allem die „Express-Personalisierung“ und die „manuelle Personalisierung“, die nicht den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Diese Beurteilung wurde vom Gericht bestätigt, das feststellte, dass Google nicht ausreichend über die einzelnen Dienste informierte und die Nutzer nur zwei Optionen anbot: zustimmen oder den Vorgang abbrechen.

Mangelnde Transparenz und unzureichende Einwilligung

Im Urteil wurde deutlich, dass Google Nutzern nicht genügend Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten gab. Bei der Registrierung gaben Nutzer unbewusst ihre Erlaubnis zur Verarbeitung auf über 70 Diensten, darunter auch Google-Suche und YouTube. Die Einwilligung, die Google einholte, wurde als unwirksam eingestuft, da sie nicht auf einer informierten und freiwilligen Entscheidung beruhte. Nutzer konnten beispielsweise nicht differenziert ablehnen, dass ihr Standort genutzt wird, was die Anforderungen der DSGVO in Frage stellt, die einen klaren und gezielten Umgang mit personenbezogenen Daten fordert, wie BMJ beschreibt.

Das Gericht beanstandete außerdem die Voreinstellung der Speicherfristen. Nutzer hatten nur die Möglichkeit, die Frist nachträglich auf drei Monate einzustellen, was die Transparenz und Freiwilligkeit der Einwilligung weiter in Frage stellte. Der vzbv argumentierte, dass Verbraucher bei der Registrierung genau wissen sollten, was mit ihren Daten geschieht, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dies steht im Einklang mit den Prinzipien der DSGVO, die eine klare Zweckbindung und Datenminimierung fordern.

Rechtsmittel und europäischer Kontext

Das Urteil ist Teil einer größeren Aktion europäischer Verbraucherschutzverbände unter der Koordination der BEUC. Diese Initiative positioniert sich gegen die undurchsichtige Datenverarbeitung großer Unternehmen wie Google. Das Unternehmen hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, die nun am Kammergericht Berlin behandelt wird (Az. 5 U 45/24).

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin unterstreicht die wachsende Bedeutung der DSGVO für Unternehmen, die sich an die strengen europäischen Datenschutzanforderungen halten müssen. Laut DATEV ist es für Google nun entscheidend, seine Praktiken in Bezug auf die Einholung von Einwilligungen und die Transparenz der Datenverarbeitung zu überarbeiten, um den Anforderungen der europäischen Rechtsvorschriften gerecht zu werden. Die Zukunft des Datenschutzes in der digitalisierten Welt hängt maßgeblich von solchen Entscheidungen ab.

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Ort Berlin, Deutschland
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